Digital Markets Act: Gesetz gegen große Techkonzerne abschließend beschlossen

Jetzt gilt’s: Der Ministerrat hat die Verordnung über digitale Märkte endgültig angenommen. Bei Verstößen etwa gegen Interoperabilität drohen saftige Geldbußen.

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(Bild: Ascannio/Shutterstock)

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Die EU wird die Macht großer Online-Plattformen mit essenziellen Diensten wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft, Airbnb und Booking.com einschränken. Am Montag haben die Mitgliedsstaaten im Ministerrat den Digital Markets Act (DMA) final verabschiedet. Die Verordnung soll sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen im Internet mit klaren Regeln für große Online-Plattformen mit Torwächterfunktion ("Gatekeeper") bestehen und Internetriesen ihre Position nicht missbrauchen.

Als Gatekeeper haben die EU-Gesetzgebungsgremien digitale Plattformen definiert, die über 45 Millionen aktive Endnutzer im Monat haben und in den vergangenen drei Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils mindestens 7,5 Milliarden Euro hatten. Entsprechende Messenger-Anbieter wie WhatsApp, Facebook oder Apple mit iMessage müssen laut den Vorgaben etwa dafür sorgen, dass die grundlegenden Funktionen ihrer Dienste interoperabel sind. Sie sollen ihre Nutzer also in die Lage versetzen, Chats auszutauschen und Sprachnachrichten oder Dateien über die Apps zu senden.

Sicherheitsfunktionen sollen dabei nicht beeinträchtigt werden: Laut dem finalen Text muss das von einem "Gatekeeper" angebotene Sicherheitsniveau – gegebenenfalls einschließlich der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – bei interoperablen Diensten beibehalten werden. Die Signal-Stiftung, die den gleichnamigen Messenger betreibt, sieht in der Vorgabe trotzdem eine potenzielle Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer. Kleinere Anbieter wie Signal oder Threema müssten bei WhatsApp & Co. zunächst einen Antrag auf ein Zusammenschalten von Basisfunktionalitäten stellen.

Torwächter dürfen bestimmte Apps oder Software nicht mehr vorinstallieren und Nutzer nicht daran hindern, diese Programme einfach zu deinstallieren. Auch das Aufspielen wichtiger Anwendungen wie Browser kann rechtmäßig nicht mehr mit der Installation des Betriebssystems standardmäßig vorgeschrieben werden. Personenbezogene Daten dürfen Gatekeeper nur noch für die Zwecke verarbeiten, für die sie der Nutzer bereitgestellt hat. Zahlungsmöglichkeiten sind nicht auf eigene Methoden zu beschränken.

Betroffene Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass die Abmeldung von zentralen Diensten genauso einfach ist wie die Anmeldung. Eigene Produkte oder Dienste dürfen sie etwa in Empfehlungslisten oder Suchergebnissen nicht bevorzugt darstellen. Gewerblichen Nutzern müssen Zugang zu Marketing- oder Werbeleistungsdaten auf der Plattform erhalten. Dazu kommt die Pflicht, die EU-Kommission über Übernahmen und Fusionen zu unterrichten.

Nachdem zuvor das EU-Parlament den DMA gebilligt hatte, gilt das Gesetz über digitale Märkte nun als offiziell angenommen. Es tritt sechs Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und muss als Verordnung nicht in den Mitgliedsstaaten gesondert umgesetzt werden. Die Kommission hat dann 45 Tage Zeit, um Konzerne zu informieren, dass sie sie als Gatekeeper eingestuft hat.

Die Betroffenen müssen die Vorschriften im Anschluss innerhalb von sechs Monaten einhalten. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes, im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent. "Damit wird die EU den Online-Raum weltweit verändern", erklärte Ivan Bartoš, tschechischer Vize-Ministerpräsident für Digitalisierung, im Namen der Ratspräsidentschaft. Die Macht der Gatekeeper wachse "in einem Maße, das sich negativ auf den Wettbewerb auswirkt". Der DMA werde daher für neue Chancen für kleine Unternehmen sorgen. Den parallelen Digital Services Act (DSA) alias Plattform-Grundgesetz wird der Rat voraussichtlich im September final annehmen.

(mki)