DSA: Auch Temu wird VLOP​

Der chinesische Onlinemarktplatz Temu ist seit heute als besonders großer Anbieter nach dem Digital Services Act eingestuft. Damit kommen besondere Pflichten.​

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Einkaufswagen mit Temu-Website auf einem Laptop und auf dem Smartphone im Hintergrund

(Bild: yanishevska/Shutterstock.com)

Update
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Falk Steiner

Die EU-Kommission hat den derzeit beliebten Onlinemarktplatz Temu heute als sehr großen Anbieter (VLOP) nach den Regeln des Digital Services Act (DSA) eingestuft. Damit unterliegt der insbesondere für Fast Fashion-Angebote bekannte Marktplatz zusätzlichen Regeln.

Der erst zwei Jahre alte, schnell wachsende Anbieter mit Eigentümern in Shanghai hat in der EU nun mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer. Mit der offiziellen Feststellung der Größe und damit Bedeutung muss Temu der EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für den Digital Services Act neben den normalen Vorschriften des DSA jetzt auch ein Vorgehen gegen sogenannte "systemische Risiken" nachweisen: Risiken, die auf die Art und Weise, wie der Marktplatz funktioniert, zurückgehen. Hier gibt es keinen abschließenden Katalog, sondern jeder Anbieter muss individuelle Risiken identifizieren und diese dann wirksam adressieren.

Bei Temu, das ausschließlich als Mittler zwischen Anbietern – meist aus der Volksrepublik China – und Endkunden agiert, könnten das unter anderem Markenrechtsverletzungen, Mängel an der Produktsicherheit wie etwa fehlenden CE-Prüfungen von Elektroangeboten oder auch eine systematisch nicht erfüllte Zollpflichten sein. Auch die Frage, ob Temu in seiner App die Nutzer über sogenannte Dark Patterns zu Bestellungen verleitet, dürfte die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde in den kommenden Monaten intensiv beschäftigen. Probleme mit dem Anbieter haben unter anderem Verbraucherschützer in den vergangenen Monaten mehrfach offengelegt.

Temu ist damit nach Zalando, Amazon, AliExpress und Shein der mittlerweile fünfte Onlinemarktplatz, der als VLOP unter die erweiterten Regelungen des DSA fällt. Verstöße gegen den DSA können mit massiven Strafzahlungen belegt werden – bei dauerhafter, vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften könnte als Maximalmaßnahme sogar eine Sperrung von Angeboten gerichtlich angeordnet werden.

Temu nehme "zur Kenntnis, dass die Europäische Kommission unsere Plattform als sehr große Online-Plattform (VLOP) im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) eingestuft hat", hieß es in einer am Mittag verbreiteten Stellungnahme des Marktplatzbetreibers. "Wir verpflichten uns, die Regeln und Vorschriften des DSA einzuhalten, um die Sicherheit, die Transparenz und den Schutz unserer Nutzer in der Europäischen Union zu gewährleisten."

Update

Eine Stellungnahme von Temu wurde ergänzt.

(mki)