Diskussion über Fotos auf E-Gesundheitskarte geht weiter

Die Karte werde in der Regel nicht ausgestellt, wenn kein Foto vorliege, antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP. Diese sieht das als Indiz dafür, dass das Projekt trotz Bedenken weiter durchgepeitscht werde.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Debatte über die Fotos auf der künftigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geht weiter. In einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, dass die Karte in der Regel nicht ausgestellt werden könne, wenn kein Lichtbild vorliege. Dies kritisierte der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr gegenüber der Rheinischen Post. Die Antwort des Ministeriums wertet Bahr als Indiz dafür, dass das eGK-Projekt trotz Bedenken von Ärzten und Patientenvertretern weiter durchgepeitscht werde.

Nominell ist die Regelung eindeutig: Alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine eGK mit einem Foto bekommen. Ausnahmen gibt es nur für ältere Personen und so genannte Schwerpflegebedürftige. Zugleich müssen die Versicherten die neue Karte beim Arzt vorweisen, wenn die Gesundheitskarte allgemein eingeführt ist. Diese einfache Regelung steckt indes voller Tücken. Das fängt schon beim Foto an, das Versicherte nach eigenem Gusto auswählen und einschicken – ein Qualitätsmanagement oder eine Lichtbildprüfung haben nur wenige Krankenkassen vorgesehen.

Problematisch ist auch die Regelung, ab wann in einer Region die Produktion und damit die Vorlage einer eGK mit Foto überhaupt verpflichtend ist. Offiziell soll die Ausgabe der neuen Karten am 1. Oktober 2009 in der Startregion Nordrhein beginnen, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin die Mehrzahl der 15.000 Ärzte ein Lesegerät besitzen, das alte wie neue Karten auslesen kann. So erklärte der für die Gesundheitskarte zuständige Staatssekretär Klaus Theo Schröder vorige Woche: "Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser in der Startregion Nordrhein können sich jetzt konkret darauf einstellen, dass ab Anfang Oktober Patienten mit elektronischen Gesundheitskarten zu ihnen kommen werden."

Allerdings halten sich die Ärzte in der Startregion bei der Anschaffung der Lesegeräte zurück. Dementsprechend erntete Schröder für seine Aussage Kritik, etwa von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV: "Der Oktober ist als Zeithorizont für die Ausgabe der eGK deshalb nicht zu halten. Das wird hinten und vorne nicht funktionieren. Wir haben hier wieder einmal ein Beispiel für die permanent unrealistische Zeitplanung beim eGK-Projekt", erklärte der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Günther Buchholz.

Unterdessen gehen die Bemühungen weiter, den Einsatz der neuen Gesundheitskarte für die Ärzte zu vereinfachen. So beschloss der Gesundheitsausschuss in seiner gestrigen Sitzung eine Gesetzesänderung. Künftig soll soll auch das Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren. Bislang war dies den Inhabern eines Heilberufsausweises (HBA), also den Ärzten, Zahnärzten und Apothekern vorbehalten. (Detlef Borchers) / (anw)