Landgericht untersagt LinkedIn Mitteilung zu Browserfunktion "Do Not Track"

Die Browserfunktion"Do Not Track" ist rechtlich nicht irrelevant. Das hat das Landgericht Berlin bestätigt. Folge leisten muss man ihr aber trotzdem nicht.

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LinkedIn

(Bild: Roman Pyshchyk/Shutterstock.com)

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LinkedIn darf auf seiner Website nicht mehr erklären, dass eine vom Browser übermittelte Aufforderung zur Nichtverfolgung (DNT für "Do Not Track", also "Nicht verfolgen") rechtlich nicht wirksam sei und nicht respektiert wird. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Recht gegeben. Die Mitteilung des Unternehmens sei irreführend, denn der Widerspruch gegen das Tracking könne auch automatisiert erfolgen und sei durch die Einstellung im Browser wirksam.

Zudem wurde es dem sozialen Netzwerk untersagt, bei der Einrichtung eines Profils Funktionen zur Sichtbarmachung der Accounts außerhalb von LinkedIn standardmäßig zu aktivieren. Ergangen ist das Urteil (Az.: 16 O 420/19) bereits am 31. August, noch ist es nicht rechtskräftig.

Mit der "Nicht-Verfolgen-Funktion" im Browser kann Internetseiten mitgeteilt werden, dass die Verfolgung des Surf-Verhaltens im Internet nicht gewünscht wird. Jeder Website, deren Werbetreibenden und anderen Inhalteanbietern könne man damit deutlich machen, dass diese Art der Nachverfolgung nicht gewünscht wird, erklärt etwa Mozilla. Gleichzeitig weisen die Firefox-Entwickler darauf hin, dass die Beachtung dieser Einstellung freiwillig sei. Das Landgericht ergänzt nun jedoch, dass die Benutzung solch eines Hinweises rechtlich deswegen nicht irrelevant ist. Stattdessen stelle es "durchaus einen wirksamen Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung dar".

Der vzbv sieht in der Entscheidung eine klare Botschaft: Wenn Verbraucher und Verbraucherinnen die Funktion benutzen, um deutlich zu machen, dass ihr Surf-Verhalten nicht ausgespäht werden soll, müssten Webseitenbetreiber das respektieren. Gleichzeitig verpflichtet das Landgericht LinkedIn aber nicht dazu, dem DNT-Signal tatsächlich Folge zu leisten. In dem Urteil geht es nur um den Hinweis auf die Nichtbeachtung in der vorliegenden Form. Die sei darauf ausgerichtet und dazu geeignet, Menschen davon abzuhalten, mit der Funktion auf ihre Wünsche bezüglich der Datenverarbeitung aufmerksam zu machen. Schon vor einem Jahr hat der vzbv nach eigener Aussage erreicht, dass LinkedIn keine E-Mail-Einladungen mehr an Nichtmitglieder verschicken darf, die dem nicht zugestimmt haben.

(mho)