Dreiste Nachforderungen für Inwestnet-Flatrate

Die Kölner Inwest Com verlangt gepfefferte Nachzahlungen von ehemaligen Kunden, die ihren Flatrate-Internetzugang angeblich gewerblich genutzt haben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Holger Bleich

Die Kölner Inwest Com GmbH, bis April 2000 Anbieter eines Flatrate-Internetzugangs, fordert gepfefferte Nachzahlungen von ehemaligen Kunden, die den pauschal bezahlten Zugang angeblich gewerblich genutzt haben. In E-Mails rechnet Inwest Com den Kunden vor, wieviel Umsatz ihr durch "arglistige Täuschung" entgangen sei, und verlangt nachträglich 4,9 Pfennig pro Nutzungsminute.

Im Falle des c't-Lesers Markus S. liest sich die Forderung so: "Ausweislich unseres Nutzungsprotokolls haben Sie unsere Dienstleistung für 51445 Minuten in Anspruch genommen. Bei Zugrundelegung unseres Standardtarifes stellen wir Ihnen somit in Rechnung DM 2520,81." Der c't-Redaktion liegen etliche derartige E-Mails vor, deren Empfänger versichern, die Flatrate niemals gewerblich genutzt zu haben. Inwest Com war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Firma lässt bisher offen, wie sie den Nachweis für eine gewerbliche Nutzung ihres Zugangs führen will. Einer der betroffenen Kunden sagte, bei einer telefonische Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, man habe lediglich nachgesehen, ob die Telefonnummer, von der aus die Einwahl erfolgte, einer eingetragenen Firma zuzuordnen sei.

"Generell ist eine solche Einschränkung auf private Nutzung zumindest zweifelhaft", kommentierte der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Stephan Jaeger gegenüber c't. "Vor Gericht müsste Inwest Com präzise nachweisen, wann und wie der Kunde den Zugang gewerblich genutzt haben soll. Als Beweis dürfte auf jeden Fall nicht ausreichen, dass die Flatrate von einem Firmentelefonanschluss aus genutzt wurde." (hob)