Drohne stürzt über neuem Apple-Hauptquartier ab

Immer wieder überfliegen Geräte von DJI und Co. den Apple Park – entsprechende Videos bringen auf YouTube viele Klicks. Nun ist ein Quadrocopter direkt auf das Dach des "Mutterschiffs" gefallen.

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Drohne stürzt über neuem Apple-Hauptquartier ab

Genau zwischen die Solarmodule gefallen: Abgestürzte Apple-Park-Drohne.

(Bild: Screenshot YouTube / Matthew Roberts)

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Es war wohl langsam zu erwarten: In den vergangenen Tagen ist die Drohne eines Amateurpiloten direkt auf das Dach des Hauptgebäudes des Apple Park in Cupertino abgestürzt. Das berichtet der Profi-Drohnencaptain Matthew Roberts in einem Video (siehe unten) samt Bildern, die den Crash und die "Landestelle" zeigen. Der Quadrocopter fiel direkt zwischen die auf nahezu der gesamten Dachfläche montierten Solarmodule des Apple-Hauptquartiers. Ob es zu Beschädigungen am Dach oder der Photovoltaiktechnik kam, ist unklar.

Roberts zufolge wurde er von dem Amateurpiloten informiert und gebeten, ihm zu helfen, die Drohne wieder aufzufinden. Er schickte daraufhin eine Phantom 4 Pro in die Luft und konnte das abgestürzte Gerät auffinden. Es sei vermutlich "größtenteils intakt", sagte er. Der Amateurpilot habe Kontakt mit Apple aufgenommen. Allerdings sei unklar, ob der iPhone-Produzent ihm das Gerät zurückgibt. Ein Kommentar von Apple lag zunächst nicht vor.

Der Apple Park bekommt ständig Besuche von Drohnen. Überflüge des Geländes sind bei YouTube ein beliebtes Klickziel, so verfolgten diverse Profi-Drohnencaptains den Bau, der seit 2013 lief und mittlerweile weitgehend abgeschlossen ist. Apple hatte kürzlich seine offizielle Adresse auf das Gelände verlegt.

Apple selbst will seinen Apple Park eigentlich zur drohnenfreien Zone erklären. Sicherheitsleute sollen verstärkt darauf achten, dass die unbemannten Flugobjekte in der Nähe des Geländes nicht abheben – angeblich soll es extra dafür abgestelltes Person geben.

Ein offizielles Überflugverbot hat es zumindest im vergangenen Jahr nicht gegeben. Allerdings durften Piloten damals nur bis zu 121 Meter hoch fliegen und die Privatsphäre sowie die Arbeitsabläufe auf einem Gelände nicht beeinträchtigen. Zudem sind Klagen eines Landbesitzers denkbar. Apple gab sich hier bislang noch freundlich.

(bsc)