Drohnen über Gefängnissen: "Gefahr für Sicherheit unserer JVA"

Sie könnten Drogen oder Waffen liefern oder Fluchtwege ausspähen: Drohnen über Gefängnissen werden zunehmend zum Risiko. Die Innenminister wollen reagieren.

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(Bild: alexfan32/Shutterstock.com)

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Die Justizministerien der Länder sehen Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als Sicherheitsrisiko. Selbst mit günstigen Einsteigermodellen könnten so nicht nur Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet werden, teilte das bayerische Fachressort der Deutschen Presse-Agentur in München mit. "Sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar."

In Bayern wurden den Angaben zufolge bis Ende November sechs Drohnenflüge in der Nähe von oder über Justizvollzugsanstalten gesichtet. Im vergangenen Jahr war es demnach ein unerlaubter Überflug, 2020 waren es neun. In Nordrhein-Westfalen zählte das Justizministerium bis November acht Annäherungen oder Überflüge von Drohnen, wie ein Sprecher sagte (Vorjahr: zehn).

In hessischen Gefängnissen sind die Fenster zusätzlich geschützt worden. Eine über dem normalen Gitter angebrachte Feinvergitterung solle verhindern, dass durch eine an das Haftraumfenster gesteuerte Drohne unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden könnten, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.

Auch in anderen Bundesländern registrierten die Behörden Flüge in der Nähe von oder über Haftanstalten: In Hamburg zum Beispiel waren es bis Ende November zwei, in Baden-Württemberg vier, in Sachsen-Anhalt drei. In den Vorjahren habe es keine derartigen Vorkommnisse gegeben, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. In Berlin und Hessen sind in diesem Jahr noch keine Drohnen gemeldet worden.

Die erforderlichen Überflugverbote sind schon längst ausgesprochen, doch ihre Überwachung und Durchsetzung bereitet den Behörden Schwierigkeiten. Neben dem möglichen Schmuggeln von Gegenständen (Waffen, Drogen) in die Haftanstalten und dem Auskundschaften von Fluchtwegen gibt es noch ein Risiko, das von Drohnenflügen über Haftanstalten ausgeht: die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Insassen, wenn etwa Fotos von Häftlingen geschossen werden. Der Transport von Ladung mit einem Gewicht von bis zu 100 kg bereitet handelsüblichen, professionellen Drohnen heutzutage keine Schwierigkeiten.

Nordrhein-Westfalen hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Bund sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Implementierung von sogenanntem "hartem Geo-Fencing" einsetzt. Das bedeutet, dass die Hersteller von Drohnen dazu verpflichtet werden, die Geräte mit einer Software auszurüsten, die die Drohnen technisch daran hindern, in gesperrten Luftraum zu fliegen. Für die Justizvollzugsanstalten und deren nähere Umgebung gilt bereits ein Überflugverbot.

Auch wenn die Gesamtzahl der gemeldeten Drohnenflüge über und rund um Gefängnisse gering erscheint, will die Politik das Risiko auch nur etwa eines einzigen erfolgreichen Schmuggelversuchs möglichst vollständig unterbinden. Deshalb investieren die Bundesländer mehr oder weniger große Summen in Systeme zur Drohnenabwehr, selbst wenn bei manchen Gefängnissen noch nie Drohnen gesichtet wurden. Auch der Ausbau solcher Systeme schreitet voran, unabhängig davon, ob sie bereits zum Einsatz kamen, wie das in Bayern der Fall war.

(tiw)