E-Bikes: Amsterdam will Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h einfĂĽhren

Im Stadtgebiet von Amsterdam soll eine Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes von 20 km/h gelten. Doch dazu muss erst nationales Recht geändert werden.

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(Bild: Ivo Mill/Shutterstock.com)

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Beamte der Amsterdamer Verkehrsabteilung planen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für E-Bikes von 20 km/h einzuführen. Das geht aus einem Brief an den Gemeinderat der Stadt Amsterdam im März hervor. Demnach soll die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Stadtgrenzen gelten – aus Sicherheitsgründen.

Schnelle E-Bikes gefährden vor allem Kinder und ältere Radfahrer, begründet die Amsterdamer Verkehrs-Chefin Melanie van der Horst die Maßnahme gegenüber den Stadträten. E-Bikes seien im vergangenen Jahr in Amsterdam in 74 Unfälle verwickelt gewesen. Das seien mehr als doppelt so viele wie 2021.

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Zudem habe die Anzahl von E-Bikes drastisch zugenommen. Etwa 50 Prozent der neu gekauften Fahrräder im Jahr 2022 seien mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet. Laut einer Umfrage des Lokalsender AT5 seien 75 Prozent der Amsterdamer Einwohner der Ansicht, dass dadurch die Radwege unsicherer geworden seien. Die Stadt plant nun, weitere Untersuchungen durchzuführen, um den Einfluss von E-Bikes auf Verkehrsunfälle herauszufinden.

Doch die Umsetzung des Tempolimits für E-Bikes dürfte nicht so einfach sein. Denn für ein gesetzliches Tempolimit für Elektrofahrräder sei eine nationale Gesetzgebung erforderlich. Van der Horst will sich deshalb in Den Haag für eine entsprechende Änderung einsetzen.

Bis dahin will die Stadt eine "intelligente Geschwindigkeitsanpassung" einführen. E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer werden per App gewarnt, wenn sie in eine Zone mit niedrigerer Höchstgeschwindigkeit einfahren. Das gilt vor allem für Elektrofahrräder, die schneller als 30 km/h fahren können. Die App soll dazu ermutigen, dass schnellere Radfahrer entweder ihre Geschwindigkeit auf den Radwegen freiwillig drosseln oder auf die Straße ausweichen, wenn sie denn schneller fahren wollen.

(olb)