E-Stehroller: Lime, Dott und Tier sollen Madrid räumen

Der Stadtrat von Madrid will den drei dort aktiven E-Stehrollern ab Oktober keine weiteren Verleihaktivitäten mehr erlauben.

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E-Stehroller in einem Madrider Park.

"patinete electrico" in Madrid.

(Bild: esmadrid.com)

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Der Stadtrat von Madrid hat beschlossen, die Genehmigungen für den öffentlichen Verleih von E-Stehrollern zu widerrufen. Das Verfahren habe er nun eingeleitet, heißt es in einer Mitteilung des Stadtrats. Damit werden nach Paris Verleiher in einer zweiten europäischen Hauptstadt mit einem Verbot konfrontiert. In Paris hatte sich im April 2023 in einer Volksabstimmung die große Mehrheit gegen den öffentlichen Verleih von E-Stehrollern in der Stadt ausgesprochen.

In Madrid sind die Unternehmen Lime, Dott und Tier betroffen, die bisher dort aktiv sind. Diese müssten dort ihre Mietroller voraussichtlich im Oktober räumen, heißt es in der Mitteilung. Sobald das Verfahren abgeschlossen und die Genehmigungen widerrufen sein werden, hätten sie 20 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Vor allem, weil die E-Stehroller "unangemessen" und auch an Orten abgestellt worden seien, die dafür nicht vorgesehen sind, hatte der Stadtrat im Mai 2023 ein neues Modell für die Verleiher eingeführt und ihre Anzahl auf drei beschränkt. Lime, Dott und Tier wurden zugelassen, weil sie den von der Stadt vorgegebenen Kriterien am meisten entsprachen. Zudem wurde die Zahl der Roller auf 2000 je Verleiher beschränkt. Diese dürfen auch nur in bestimmten Gebieten betrieben und abgestellt werden, verteilt auf nicht mehr als 10 Roller pro 10.000 Einwohner.

Inspektoren der Stadt hätten aber festgestellt, dass die drei Unternehmen die Auflagen nicht eingehalten haben. Dazu gehört auch, dass sie die dafür nötigen Informationen zu ihren Aktivitäten zurückgehalten haben, heißt es weiter in der Mitteilung. So wurden die drei Verleiher verpflichtet, technisch dafür zu sorgen, dass ihre Gefährte nur an den erlaubten Plätzen abgestellt werden. Dem Stadtrat liegen aber keine Informationen darüber vor, ob die Technik tatsächlich implementiert wurde. Zudem hätten die Verleiher den Versicherungsschutz nicht so, wie in den Genehmigungen vorgesehen umgesetzt, auch seien den potenziellen Nutzern keine Kurse angeboten worden, wie mit Rollern umzugehen ist.

In Deutschland sprach im April dieses Jahres Gelsenkirchen als erste Stadt ein vollständiges Verbot für den Verleih von E-Stehrollern aus. Dort mussten die Verleiher 350 Roller abräumen. Sie hatten es abgelehnt, die Identität der Leihenden überprüfen zu lassen.

(anw)