ESG-Berichtspflicht: Wirtschaftsministerium will dem Mittelstand aushelfen

Auf zahlreiche Firmen rollt bald die Pflicht zu, ESG-Nachhaltigkeitsberichte zu verfassen. Das Wirtschaftsministerium will mit einer Webplattform unterstĂĽtzen.

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Drei aufgestapelte Bauklötze, die drei Dimensionen von ESG symbolisieren.

(Bild: iX)

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Das Bundeswirtschaftsministerium will es deutschen Firmen erleichtern, der schrittweise greifenden Pflicht zu ESG-Nachhaltigkeitsberichten nachzukommen. Über dreieinhalb Jahre sollen dafür rund 19 Millionen Euro in den sogenannten Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) fließen. Unter dessen Dach soll es für betroffene Firmen kostenlose Unterstützung geben, etwa mit einer Webplattform, Schulungen und Leitfäden. Der DNK wurde eigenen Angaben bereits 2011 als Hilfestellung für Nachhaltigkeitsberichte entwickelt.

"Wir müssen weitere bürokratische Lasten verhindern. Unser Ziel ist daher, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei den Berichtspflichten deutlich zu entlasten", erklärte Michael Kellner, Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung. Der weiterenwickelte DNK werde "ein einheitliches, digitales, leicht handhabbares Format" für Nachhaltkeitsberichte bieten, führte er aus. Die ESG-Berichterstattung werde damit deutlich leichter.

Die für Ende 2024 angekündigte Webplattform soll zur "elektronischen Erstellung und Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte" dienen. Ebenfalls soll es der Mitteilung nach einen Helpdesk für inhaltliche und technische Fragen geben, ferner auch noch Webinare. Mit dem unentgeltlichen Angebot will man nicht nur Firmen mit Berichtspflicht erreichen, sondern auch Unternehmen, die freiwillig berichten, sowie Zulieferer, die Informationsanfragen ihrer berichtspflichtigen Vertragspartner bedienen müssen.

Hinter dem Kürzel ESG verbergen sich die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Environmental, Social und Corporate Governance, also Umweltfragen, soziale Aspekte und Unternehmensführung. Bereits seit 2014 müssen in der EU börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse in ESG-Berichten Rechenschaft ablegen, wie es bei ihnen um die Nachhaltigkeit bestellt ist. Mit der im vergangenen Januar verabschiedeten EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive wird die Pflicht zu solchen Berichten schrittweise ausgeweitet.

Gemäß Zeitplan sind ab 2025 zunächst große Unternehmen in der Pflicht, über das Berichtsjahr 2024 Auskunft zu geben. Dafür müssen zwei dieser drei Kriterien zutreffen: im Schnitt mehr als 250 Angestellte, Bilanzsumme 20 Millionen aufwärts sowie Umsatz von 40 Millionen Euro und darüber. Ab 2026 sinken die Schwellen weiter und dann sollen auch alle börsennotierten KMUs unter die Pflicht fallen. Laut Zahlen des DNK dürften dann EU-weit 49.000 Unternehmen berichtspflichtig sein, davon in Deutschland rund 13.000. Kleinstbetriebe (10 Angestellte oder weniger, unter 700.000 Euro Umsatz) fallen nicht unter die Pflicht.

(axk)