EU-Agentur meldet Bedenken zu "Recht auf Vergessen" an
Die EU-Agentur für Informationssicherheit (Enisa) hat in einem Bericht festgestellt, eine rein technische Lösung zur Umsetzung des Rechts auf Vergessen sei im Internet unmöglich.
Das in der EU-Datenschutzreform geplante "Recht auf Vergessen" im Internet stößt nach Einschätzung der EU-Agentur für Informationssicherheit (Enisa) auf erhebliche Hindernisse. "Eine rein technische Lösung zur Umsetzung des Rechts im Internet ist unmöglich", heißt es in einem dazu erstellten Enisa-Bericht (PDF-Datei). Zentral bedeutend sei aber "eine einheitliche Herangehensweise, um das fundamentale Recht auf den Schutz persönlicher Daten zu sichern", erklärte Enisa-Geschäftsführer Udo Helmbrecht zur Vorstellung des Berichts, der in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht wurde. Die EU-Datenschutzreform sei hierfür "ein entscheidender Schritt".
Die EU-Kommission hatte Anfang 2012 die Datenschutzreform vorgeschlagen, um bestehende EU-Regeln aus dem Jahr 1995 an die digitale Ära anzupassen. Ein "Recht auf Vergessen" im Internet ist zentraler Bestandteil des Reformvorhabens. Künftig soll es Bürgern unter anderem möglich sein, ihre Kundendaten komplett löschen zu lassen – zum Beispiel wenn sie ihr Konto in einem Sozialen Netzwerk aufgelöst haben. Damit sollen Verbraucherrechte im Internet gestärkt werden. Aus der IT-Branche gab es Kritik, weil Wettbewerbsnachteile befürchtet werden.
Als pragmatische Lösung schlugen die Enisa-Autoren vor, dass die EU-Staaten von Suchmaschinen-Betreibern verlangen, für das "Vergessen" vorgesehene Daten herauszufiltern und nicht mehr anzuzeigen. Dadurch wären diese Informationen zwar weiter im Web vorhanden, aber schwieriger zu finden. (anw)