EU-Antipiraterie-Pläne finden Beifall im Bundesrat
Die Länderkammer befürwortet die Pläne der EU-Kommission und macht sich für einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Providern stark.
In seiner Sitzung am heutigen Freitag hat der Bundesrat die Anti-Pirateriebestrebungen der EU-Kommission und deren Überlegungen zu einer "Content Online"-Strategie gestützt. Ohne Abstriche folgte das Plenum den Empfehlungen der Ausschüsse zu den Plänen der Kommission zur einfacheren Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. "Internetpiraterie" sei ein "zentrales Problem bei der digitalen Verwertung von geschützten Werken".
Die Rechteinhaber müssten daher effektive Mittel zur Verfolgung von Verstößen gegen Immaterialgüterrechte an die Hand bekommen. Dazu zählen die Länder die Einführung eines erhöhten Schadensersatzanspruchs sowie eines "praktikablen und erfüllbaren" zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs der Rechtehalter gegen Provider. Damit soll die Ausforschung der Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse deutlich leichter werden. Der Bundesrat setzt zudem auf zusätzliche "freiwillige" Vereinbarungen zwischen der Musik- und Filmindustrie, Providern und Verbrauchern, um die Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen in den Griff zu bekommen.
Wenig übrig hat das Gremium für den Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM). Diese dürften vor allem bei Informationen vermittelnden Einrichtungen wie Hochschulen "nur im angemessenen Umfang" verwendet werden. "Forschungsdaten von vollständig öffentlich finanzierter Forschung" sollten zudem laut der entsprechenden Stellungnahme allen frei zugänglich sein. Zur Vorsicht mahnen die Länder ferner bei gebietsübergreifenden Lizenzen für kreative Inhalte, wie sie die Kommission zunächst im Musikbereich empfohlen hat. (Stefan Krempl) / (vbr)