EU-Gericht: Qualcomm muss 239 Millionen für Marktmissbrauch bei 3G-Chips zahlen

Die EU-Richter haben die von der EU-Kommission gegen Qualcomm verhängte millionenschwere Geldbuße weitgehend bestätigt, dem Konzern aber einen Abschlag gewährt.

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Qualcomm-Schild, dahinter Bäume

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat der EU-Kommission am Mittwoch neben der juristischen Schlappe im Fall Google Adsense auch einen vergleichsweise kleinen Erfolg beschert: Es hat den Beschluss der Brüsseler Regierungsinstitution von 2019, US-Chipdesigner Qualcomm wegen Verstößen gegen Wettbewerbsregeln eine Strafe in Höhe von 242 Millionen Euro aufzubürden, im Wesentlichen aufrechterhalten. Die EU-Wettbewerbshüter hielten es für erwiesen, dass Qualcomm zwischen 2009 und 2011 eigene Mobilfunkmodems für UMTS-Handys nicht kostendeckend verkaufte und damit den Wettbewerb verzerrte. Leidtragender war vor allem der britische Konkurrent Icera, den Nvidia 2011 übernahm. Beide Unternehmen trieben die Beschwerde bei der Kommission voran.

Qualcomm habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, warfen die Brüsseler Kartellwächter dem Unternehmen vor. Dieses habe in besagtem Zeitraum zwei seiner Hauptabnehmer – Huawei und ZTE – zu Preisen unterhalb der eigenen Kosten mit 3G-Chips beliefert und so den damaligen Hauptkonkurrenten verdrängt. Das betraf Geräte wie Huaweis Ascend M680. Qualcomm beantragte daraufhin beim EuG, die verhängte Geldbuße für nichtig zu erklären. Doch die Luxemburger Richter haben nun mit ihrem Urteil in der Rechtssache T-671/19 fast alle von Qualcomm vorgebrachten 15 Punkte zurückgewiesen. Ausnahme ist Beschwerde über die Berechnung der Geldbuße. Die Kommission ist demnach ohne Begründung von der in ihren 2006er-Leitlinien vorgesehenen Methode abgewichen. Das Gericht gewährte daher einen kleinen Abschlag und legte die zu zahlende Strafe auf 238,7 Millionen Euro fest.

Die Richter erkannten vor allem die Rüge Qualcomms nicht an, wonach die Kommission zur Definition des relevanten Marktes einen Test unter Einbezug einer kleinen, aber signifikanten und nicht vorübergehenden Preiserhöhung hätte anwenden müssen. Dieser stellt ihnen zufolge nicht die einzige infrage kommende Bewertungsmethode dar. Das Gericht weist auch Qualcomms Kritik an den Referenzkosten zurück, die die Kommission im Rahmen ihrer Preis-Kosten-Analyse herangezogen hat. Die EU-Wettbewerbshüter müssten nicht prüfen, ob die Markterfassung durch die beanstandete Praxis der Verdrängungspreise so groß ist, dass diese wettbewerbswidrige Wirkungen entfalte.

Auch die Methode der Kommission zum Vergleich mit den von "ebenso leistungsfähigen" Wettbewerbern abgerufenen Preisen hielten die Richter für statthaft. Insgesamt habe die Exekutivinstanz das Ergebnis ihrer Prüfung durch handfeste Beweise untermauert. Gegen die Entscheidung des Gerichts können beide Parteien innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel einlegen. Die Kommission warf Qualcomm 2018 auch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei LTE-Modems (4G) vor. Sie sah es als erwiesen an, dass die Firma Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt habe, damit der iPhone-Hersteller nicht bei Konkurrenten wie Intel kauft. Hier machte das EuG aber diverse Verfahrensfehler auf und kippte die Strafe in Höhe von 997 Millionen Euro. Die Kommission ging nicht in die Berufung.

(mma)