EU-Gericht bestätigt Googles Wettbewerbsverhinderung – Strafe minimal gesenkt
4,12 Milliarden Euro statt 4,34 Milliarden – das EU-Gericht hat die Strafe der Kommission gegen Google wegen Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung gesenkt.
Die von der EU-Kommission gegen Google verhängte Geldstrafe in Höhe von 4,34 Milliarden Euro ist in weiten Teilen vom Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg bestätigt worden – wegen einer abweichenden Entscheidung wurde sie aber auf 4,12 Milliarden Euro herabgesetzt. Die etwa die Hälfte der Zeit als Mutterkonzern fungierende Alphabet Inc. muss gesamtschuldnerisch rund 1,52 Milliarden Euro zahlen.
"Die Höhe der Strafe, die das Gericht bestätigt hat, trägt der Notwendigkeit Rechnung, eine abschreckende Wirkung zu haben", heißt es in der ausführlichen Entscheidungserklärung des Gerichts. Dabei spielten auch die Dauer des seit 2013 laufenden Streits und die Auswirkungen Googles Verhaltens eine Rolle. Laut EU-Kommission, die 2018 die Höhe der Strafe festlegten, hatten damals 80 Prozent der Smartphone-Nutzerinnen und Nutzer ein Smartphone, auf dem Android lief.
Alle Kläger und Nebenkläger, darunter etwa der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Suchmaschinenanbieter Qwant, müssen zudem ihre Kosten selbst tragen. Die Herabsetzung der Strafe kommt zustande, da das Gericht in einem Punkt abweichend zur Kommission entschied: Es sah keinen Missbrauch bei der Aufteilung von Einnahmen. Mit der Entscheidung muss allerdings noch immer nicht Schluss sein, die Google-Mutter Alphabet kann erneut Einspruch erheben.
Google verschafft sich Vorteile
Einmal mehr wurde damit gerichtlich geurteilt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung bei Android-Smartphones ausgenutzt hat, um sich selbst Vorteile zu verschaffen. Konkret geht es diesmal um den Zwang Google-Dienste als Apps unterbringen zu müssen, wenn Hardware-Hersteller das Betriebssystem nutzen möchten. Google vertreibt Android als Open Source. Auch die Suche war auf den Smartphones voreingestellt, was Google zwischenzeitlich zu dubiosen Bieterverfahren führte. Dabei konnten Anbieter sich teuer erkaufen, einen Auswahlplatz beim Einrichten eines Smartphones zu bekommen. Auf Druck der EU-Kommission stellte Google dieses Pay-to-Play-Verfahren ein.
Freilich sieht Google sich falsch verstanden. Das Gericht vernachlässige, dass Googles Hauptkonkurrent Apples iPhone sei. Mit Android habe man den Markt anderen Entwicklern und Herstellern erst eröffnet. Zudem müsse man die Kosten für die Wartung des Betriebssystems mitberechnen, hieß es in der bisherigen Argumentation. Zur aktuellen Entscheidung gibt es bisher kein Statement von Google.
(emw)