EU-Gericht lehnt verlängerte Antwortfrist für Intel in Kartellverfahren ab

Das EU-Gericht erster Instanz hat einen Antrag Intels auf Verlängerung der Antwortfrist auf erweiterte Vorwürfe der EU-Kommission in ihrem Kartellverfahren gegen den Prozessorhersteller zurückgewiesen.

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Im Kartellverfahren gegen Intel hat das EU-Gericht erster Instanz einen Antrag des Prozessorherstellers auf Verlängerung der Antwortfrist auf Vorwürfe der EU-Kommission abgelehnt. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission hervor. Intel bekommt auch keine Einsicht in Beweismittel des Beschwerdeführers AMD.

Die EU-Kommission hatte im Juli 2007 ein offizielles Wettbewerbsverfahren gegen Intel eingeleitet. Unter anderem soll der Konzern den OEM-Computerherstellern Vergünstigungen angeboten haben, wenn diese nicht beim Konkurrenten AMD kauften. Ein Jahr später erweiterte die EU-Kommission ihre Vorwürfe. Intel habe einem führenden europäischen Händler Rabatte eingeräumt unter der Bedingung, dass er nur Intel-PCs ins Sortiment nehme.

Intel hatte bis zum 17. Oktober 2008 Zeit für eine Antwort auf diese erweiterten Vorwürfe. Diese liegt nicht vor, teilt die EU-Kommission mit, sagte aber nicht, welche weiteren Schritte in der Untersuchung gegen Intel nun folgen. Der Prozessorhersteller hatte sich bei dem Gericht beschwert, dass die EU-Kommission sich weigere, insbesondere vom Beschwerdeführer Beweismittel zu beschaffen. Ohne diese Dokumente könne Intel nicht ordnungsgemäß gegen die erweiterten Vorwürfe Stellung nehmen. Intel hatte Einsicht in die Dokumente verlangt und eine Antwortfrist von 30 Tagen ab Vorlage der Papiere beantragt. (anw)