EU-Kommission: Musks X ist kein "Torwächter" nach dem Digital Markets Act
Die Kommission ist nach einer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass für X von Elon Musk nicht die strengsten Wettbewerbsregeln nach dem DMA gelten sollten.
Elon Musk kann einen seltenen Erfolg in Brüssel verbuchen: Die EU-Kommission hat am Mittwoch entschieden, dass das mehrheitlich von ihm kontrollierte Mikroblogging-Netzwerk X nicht als zentraler Plattformdienst nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft werden sollte. Für das einstige Twitter gelten demnach nicht die besonders strengen Wettbewerbsregeln aus dem Gesetz über digitale Dienste. Darunter fallende "Gatekeeper" müssen unter anderem Messenger beziehungsweise Mitteilungsdienste interoperabel gestalten. Zudem dürfen sie eigene Produkte oder Services auf ihren Plattformen nicht bevorzugen.
Die Kommission leitete zu der Frage der Behandlung von X im Lichte des DMA am 13. Mai eine Marktuntersuchung ein. Zuvor hatte der Plattformbetreiber seinen Status als potenzieller "Torwächter" zur Prüfung angemeldet, zugleich aber Gegenargumente vorgebracht. So betonte Musks Unternehmen, dass der Online-Dienst nicht als wichtiges Gateway zwischen Firmen und Verbrauchern gelten sollte, auch wenn X prinzipiell die im DMA festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfülle und als Gatekeeper in Frage komme.
Unter dem DSA drohen X weiter schwere Strafen
Nach einer "gründlichen Bewertung aller Argumente" folgten die Brüsseler Wettbewerbshüter nun im Grundsatz der Linie von X. X sei "kein wichtiges Gateway für Geschäftsnutzer", um Endnutzer zu erreichen. Die Entscheidung sei unter Einbezug von Beiträgen "der relevanten Interessengruppen" und nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss für digitale Märkte gefallen, betont die Kommission. Sie will die Entwicklungen aber weiter beobachten und reagieren, "falls sich wesentliche Änderungen ergeben sollten". Eine überarbeitete und dann nicht mehr vertrauliche Version der Entscheidung soll in Bälde auf der offiziellen DMA-Seite veröffentlicht werden.
Die Brüsseler Exekutivinstanz stufte zunächst 22 Dienste und Plattformen der Konzerne Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft als Torwächter ein. Drei Dienste von Microsoft (Edge, Bing und die Anzeigentechnik) sowie iMessage von Apple hat sie nach Einwänden der beiden Gatekeeper wieder von dieser Liste genommen. X meldete zusammen mit ByteDance und Booking.com weitere Dienste an, die möglicherweise unter den DMA fallen könnten. Vom Haken lässt die Kommission X aber generell nicht. So geht sie etwa bereits davon aus, dass der Dienst gegen Vorgaben aus dem zweiten großen Plattformgesetz, dem Digital Services Act (DSA), verstößt. Dazu laufen noch die eingehenden Analysen. Es drohen harte Sanktionen. Zuletzt lieferten sich der frühere Binnenmarktkommissar Thierry Breton und Musk einen heftigen Schlagabtausch rund um die Grenzen der Meinungsfreiheit auf X.
(mki)