EU-Kommission leitet Verfahren gegen X ein

Wegen des Verdachts, "illegale Inhalte" zu verbreiten, leitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen X, vormals Twitter, ein.

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Silhouette Elon Musks vor dem Logo von X

(Bild: kovop/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen X, vormals Twitter, eingeleitet. Zu den Gründen gehört, dass auf X "illegale Inhalte" geteilt worden sein sollen. Außerdem soll X gegen Transparenzrichtlinien verstoßen haben. Grundlage für die Vorwürfe ist der Digital Service Act (DSA). Für Beobachter war es bereits nur noch eine Frage der Zeit, wann die Kommission eingreifen würde. X hat offensichtlich viele Verpflichtungen des DSA nicht eingehalten.

Dabei ist X vor vier Monaten als VLOP (Very Large Online Platform) benannt worden. Das sind Plattformen, die dem DSA unterliegen. Konkret heißt es in einer Presseaussendung der EU-Kommission, es werde geprüft, ob X den DSA gebrochen haben könnte – in den Bereichen "Risiko-Management, Inhalts-Moderation, Dark Patterns, Transparenz von Werbung und Zugang zu Daten für Wissenschaftler".

Vorab gab es bereits Untersuchungen. Diese betrafen unter anderem die Verbreitung "illegaler Inhalte im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der Hamas gegen Israel", sowie einen Risikobewertungsbericht und einen Transparenzbericht. Das Ergebnis war jedoch offensichtlich nicht zufriedenstellend, weshalb die Kommission "gegen X ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste" eingeleitet hat.

Nun wird geprüft, ob X genug getan hat, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern, sowie ob ausreichend Möglichkeit bestand, illegale Inhalte zu melden. Der DSA verlangt einen Melde- und Aktionsmechanismus für solche Fälle. Das sogenannte "Community Notes"-System von X wird angeschaut. Damit können Nutzer Anmerkungen zu Beiträgen schreiben, die potenziell irreführend sind. Außerdem heißt es: "Die Untersuchung betrifft mutmaßliche Unzulänglichkeiten beim Zugang von Forschern zu den öffentlich zugänglichen Daten von X, wie in Artikel 40 des DSA vorgeschrieben, sowie Unzulänglichkeiten im Anzeigen-Repository von X." Und abschließend schreibt die Kommission, werde untersucht, ob die Benutzeroberfläche von X irreführend sind – "insbesondere in Bezug auf die mit bestimmten Abonnementprodukten verbundenen Häkchen, die sogenannten Blue Checks." Diese standen vor der Übernahme von X durch Elon Musk für die Echtheit eines Kontos, inzwischen sind sie schlicht käuflich.

"Die heutige Eröffnung des förmlichen Verfahrens gegen X macht deutlich, dass mit dem DSA die Zeit der großen Online-Plattformen, die sich so verhalten, als seien sie 'zu groß, um sich darum zu kümmern', zu Ende ist", schreibt EU-Kommissar Thierry Breton und erklärt auch, dass "abschreckende Sanktionen" und "eine rasche Durchsetzung" drohen würden. Breton hat im Oktober sowohl X als auch Tiktok ermahnt, sich an den DSA zu halten. Für solche Mahnungen nutzt Breton neben X inzwischen auch Bluesky. Einen Threads-Account hat der Kommissar offenbar noch nicht.

Auch die EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagt: "Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob X die DSA-Vorschriften einhält, um sicherzustellen, dass die europäischen Bürger – wie in der Verordnung vorgeschrieben – online geschützt sind."

Elon Musk hatte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er postete bei X jedoch, dass es ein Update für die Community Notes geben wird, die Teil der EU-Untersuchung sein werden. Sie sollen nun schneller erscheinen.

Update

Wir haben den X-Beitrag von Musk zu den Community Notes ergänzt.

(emw)