EU-Kommission erwägt neue Steuer auf Webshops sowie Zollgebühren

Milliarden Pakete geringen Werts überlasten Europas Zöllner. Die neue EU-Kommission sucht nach Knüppeln, die sie Shein und Temu zwischen die Beine werfen kann.

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Grünes Schild mit weißer Aufschrift "ZOLL"
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Die asiatischen Online-Händler Shein und Temu nehmen europäischen Händlern wie Online-Händlern Marktanteile weg. Gleichzeitig führt die Paketflut dazu, dass Zöllner einen immer geringeren Anteil aller Sendungen auf korrekte Deklaration überprüfen können. Beides missfällt der neuen EU-Kommission. Sie sucht nach Wegen, Shein und Temu das Leben schwerer zu machen.

Zu den angedachten Maßnahmen gehört eine neue Steuer auf Onlineshops sowie eine Bearbeitungsgebühr für Importpakete, wie die Financial Times von Eingeweihten erfahren hat. Die Steuer würde allerdings auch EU-Händler treffen, die sowieso schon höhere Preise verlangen müssen. Heftiger Widerstand ist absehbar, weshalb unklar ist, ob die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen würden.

Die Bearbeitungsgebühr hingegen würde nur von außerhalb der EU kommende Pakete betreffen. Das gefällt Händlern in der EU schon eher, allerdings darf die Gebühr aufgrund internationaler Vereinbarungen nicht höher sein als der ungefähre Aufwand seitens der Zöllner. Die Auswirkungen wären also vielleicht gar nicht so groß.

Bereits offiziell vorgeschlagen hat die EU-Kommission, die Zollfreigrenze von 150 Euro abzuschaffen. Finanziell zahlt es sich für die öffentliche Hand eigentlich nicht aus, so kleine Beträge einzuheben. Umfassende Verzollung streute jedoch Sand ins Getriebe der asiatischen Onlinehändler. Gleichzeitig würde sich jedoch auch der Aufwand für Zöllner vervielfachen. Sie könnten die vielen Fälle unmöglich bearbeiten; die Chance, dass falsch deklarierte Pakete als solche erkannt werden, würde deutlich sinken.

Für Kopfzerbrechen in Brüssel sorgt nicht nur der starke Wettbewerb aus Asien, sondern auch die Zunahme gefährlicher oder gar giftiger Waren, die in die EU kommen. Dazu hat noch die alte EU-Kommission ein offizielles Verfahren gegen den chinesischen Marktplatz Temu nach dem Digital Services Act (DSA) eröffnet. Im Zentrum stehen drei Fragen.

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Erstens, inwieweit Temus Versuche, illegale Produkte auszuschließen, überhaupt wirksam sind. Zwar sperre Temu illegale Produkte schnell – allerdings würden diese rasch wieder auf dem Marktplatz auftauchen. Zweitens geht es um Beeinflussung von Kunden: Die Kommission sieht den erhärteten Verdacht, dass Temu seine Nutzer über Kundenbindungsprogramme und unzureichende Möglichkeiten bei der algorithmischen Sortierung zu schädlichem Verhalten verleite. Der dritte Vorwurf lautet, dass Temu Forschern Zugang zu öffentlichen Daten der Plattform verweigere, was der DSA aber verlangt.

(ds)