EU-Kommission genehmigt Übernahme von One durch MEP und Orange

Die EU-Kommission hat das Geschäft genehmigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 6 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Übernahme des drittgrößten österreichischen Mobilfunk-Netzbetreibers One durch Mid Europa Partners (MEP) und France Telecom (Orange) steht kurz vor dem Closing. Am Freitag hat die EU-Kommission das Geschäft genehmigt. "Die Kommission kam bei ihrer Untersuchung des Zusammenschlussvorhabens zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich behindern dürfte", heißt es einer entsprechenden Mitteilung aus Brüssel.

Die bisherige E.ON-Tochter One war im Juni versteigert worden. Neue Eigentümer sollen der Finanzinvestor MEP zu 65 Prozent und France Telecom zu 35 Prozent werden. France Telecom hat angekündigt, die für die eigenen Mobilfunk-Töchter genutzte Marke Orange auch in Österreich einzuführen. Neuer Geschäftsführer wird der frühere tele.ring- und E-Plus-Chef Michael Krammer.

One ist bisher nur in Österreich am Markt aktiv, die neuen Eigentümer bisher in dem Land nicht tätig - von einer Beteiligung der France Telecom an One in Höhe von 17,45 Prozent abgesehen. Auch im Roaming-Markt würde die Übernahme sich "nicht nennenswert auf die Wettbewerbsbedingungen auf dem Großkundenmarkt für internationale Roamingdienstleistungen auswirken", so die EU-Kommission. In jedem Fall gäbe es in Österreich noch andere Roaming-Anbieter.

Kurz vor dem Closing ermöglicht One seinen Kunden unerwartet die außerordentliche Vertragskündigung. Hintergrund ist die Erhöhung von Tarifen für diverse Dienstleistungen zum 18. November. Für Kunden mit älteren Verträgen ergeben sich durch die Umstellung auf Zonenroaming und 60/30-Taktung zusätzlich deutliche Preiserhöhungen (PDF-Dokument). Alle Kunden, die vor dem 18. September ihren Vertrag abgeschlossen oder verlängert haben, können bis 17. November auch innerhalb der Mindestvertragsdauer kündigen. Subventioniert erworbene Endgeräte können sie ohne Aufzahlung behalten. (Daniel AJ Sokolov) / (jo)