EU-Kommission gibt Googles Doubleclick-Kauf frei

Die EU-Kommission hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den 3,1 Milliarden US-Dollar schweren Handel, mit dem Google den Online-Werbevermarkter Doubleclick einkaufen möchte.

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Von
  • Felix Longolius

Die EU-Kommission hat, wie zuletzt erwartet wurde, ihr Einverständnis für den Kauf des Online-Werbevermarkters Doubleclick durch Google gegeben. Nach Ansicht der EU-Kommission sei es unwahrscheinlich, dass den Kunden durch die Doubleclick-Übernahme Nachteile entstünden.

Die beiden Konzerne werden nicht als Konkurrenten eingestuft. Selbst wenn Doubleclick zu einem Konkurrenten würde, geht die EU-Kommission davon aus, dass weitere Werbevermarkter den Wettbewerb aufrecht erhalten können. Google/Doubleclick seien nicht in der Lage, ihre Konkurrenten im Online-Werbemarkt zu marginalisieren; immerhin gebe es für Kunden zuverlässige Alternativen, besonders etwa durch Microsoft, Yahoo oder AOL, meint die Kommission.

Die Kommissionsentscheidung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung keine Befreiung von den Regelungen bedeutet, die zum Schutz des Individuums und der Privatsphäre in der EU und den einzelnen Mitgliedsstaaten gelten.

Seit November 2007 untersucht die EU-Kommission die möglichen Auswirkungen des Geschäfts; zunächst hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter eine vertiefte Prüfung des Deals wegen anfänglicher Wettbewerbsbedenken eingleitet. Google ist einer der größten Anbieter von Online-Werbeplatz vor allem über sein AdSense-Programm, DoubleClick ist ein führender Anbieter auf dem Markt für Bannerwerbung. Google will Doubleclick für 3,1 Milliarden US-Dollar kaufen; das Vorhaben rief teils heftige Kritik von Datenschützern und Wettbewerbern hervor. Europäische Verbraucherschützer hatten in Brüssel gegen den DoubleClick-Deal interveniert. (flo)