EU-Kommission macht Kompromissvorschlag zur Netzneutralität

Online-Spezialdiensten mit zugesicherter Qualitätsstufe will die EU-Kommission recht strenge Bedingungen auferlegen. Eine klare Auflage, den Internetverkehr gleich zu behandeln, hält sie anders als das Parlament nicht für nötig.

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EU-Kommission macht Kompromissvorschlag zur Netzneutralität

(Bild: dpa, Oliver Berg)

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Die EU-Kommission versucht, die Gräben zwischen den Positionen des EU-Parlaments und der Regierungen der Mitgliedsstaaten zur Netzneutralität zu überbrücken. Mit ihrem Kompromissvorschlag zur geplanten Verordnung für einen Binnenmarkt in der Telekommunikation, den das Online-Magazin "Politico" veröffentlicht hat, will die Kommission vor allem den umstrittenen Spezialdiensten vergleichsweise enge Grenzen setzen.

Netzneutralität

Netzneutralität bedeutet, dass Inhalte im Internet gleichberechtigt ihren Weg finden. Vor allem Provider und Carrier wollen aber beispielsweise für Videos extra zu bezahlende Überholspuren einbauen. Für User entstünde ohne Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet.

Zugangs- und Inhalteanbieter sollen "individuelle Dienste" offerieren dürfen, die sich von bisherigen Leistungen unterscheiden und "optimiert sind für spezielle Inhalte, Anwendungen oder Services", um "Anforderungen an eine spezifische Qualitätsstufe zu erfüllen". Solche Angebote sollen nur gestattet werden, wenn die von den Providern öffentlich bereit gestellte Netzwerkkapazität ausreichend ist, um sie neben den gängigen Internetdiensten durchzuleiten. Sie dürften auch nicht als Ersatz bisheriger Online-Services vermarktet oder genutzt werden sowie deren Qualität nicht "spürbar" verschlechtern. Kritiker von Spezialdiensten befürchten vor allem, dass diese das offene Internet verdrängen und ein Zwei-Klassen-Netz schaffen.

Die Kommission ist an diesem Punkt näher an der Linie des Parlaments als an der des EU-Rats, schwächt die strengen Voraussetzungen der Volksvertreter nur leicht ab. Das Gremium der Minister der EU-Länder will dagegen Spezialdienste im Kern immer zulassen, wenn genügend Bandbreite dafür da ist und der Verkehr im traditionellen Internet nicht "wesentlich" unterlaufen wird.

Anders als die Abgeordneten verzichtet die Kommission aber genauso wie der Rat auf jegliche Definition der Netzneutralität. Das Parlament hat sich hier für den klaren Grundsatz stark gemacht, wonach "der gesamte Internetverkehr gleich und ohne Diskriminierung, Einschränkung oder Störung unabhängig von Absender, Empfänger, Art, Inhalt, Gerät, Dienst oder Anwendung behandelt wird".

Die Kommission spricht dagegen nur davon, dass der "offene Charakter" des Internets seit Jahren einen Schlüssel für Wettbewerb, Wachstum, gesellschaftliche Entwicklung und Innovation darstelle. Endnutzern solle es daher prinzipiell weiter möglich sein, auf Informationen ihrer Wahl zuzugreifen oder diese zu verbreiten. Von "Neutralität" ist aber nur im Titel des Papiers die Rede.

Netzwerkmanagement und damit weitgehende Eingriffe in den freien Daten- und Informationsfluss will die Kommission zudem fast im gleichen breiten Rahmen zulassen wie der Rat. Es soll Providern etwa gestattet sein, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, die Netzwerksicherheit zu gewährleisten, Staus auf dem Datenhighway zu verhindern oder Spam auf Nutzerwunsch hin auszufiltern. Ländern wie Großbritannien, wo voreingestellte Pornofilter gang und gäbe sind, will die Kommission auch einen Freibrief zum Verkehrsmanagement erteilen, um Kinderschutz zu implementieren. Die Parlamentarier haben hier striktere Voraussetzungen skizziert.

Insgesamt kritisiert Raegan MacDonald von der Vereinigung Access, die sich für digitale Rechte einsetzt, laut "Politico" an dem Kompromisspapier, dass das Prinzip des offenen Internets nicht durchgesetzt werden soll. Auch die liberale EU-Abgeordnete Marietje Schaake geht davon aus, dass Telekommunikationskonzerne einfach die Schlupflöcher ausnutzen könnten, die der vage bleibende Gesetzestext dem Willen der Kommission nach offen lasse. Zuvor hatte auch die lettische Ratspräsidentschaft einen Annäherungsversuch gestartet, der aber weit von der Vorlage des Parlaments entfernt blieb. (anw)