EU-Kommission schaut sich nach Uber-Beschwerde deutschen Taxi-Markt an

Seit der Expansion nach Deutschland streitet sich der Fahrdienst Uber erbittert mit dem Taxi-Gewerbe. Vor Gericht musste dabei Uber eine herbe Niederlage einstecken. Aber nun will das Unternehmen zurückschlagen – mit einem Umweg über Brüssel.

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EU-Kommission schaut sich nach Uber-Beschwerde deutschen Taxi-Markt an

(Bild: Uber)

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  • dpa

Die EU-Kommission nimmt nach einer Beschwerde des umstrittenen Fahrdienst-Vermittlers Uber den Taxi-Markt in Deutschland unter die Lupe. Die Uber-Klage sei eingegangen und werde geprüft, teilte ein Sprecher der EU-Kommission auf Anfrage in Brüssel mit. Die obersten Wettbewerbshüter Europas verglichen nun Ubers Geschäftsmodell mit dem traditioneller Taxis und schauten die Auswirkungen auf den Markt an.

Online-Mitfahrdienst Uber

Teilen statt Besitzen: Der Mitfahrdienst Uber gilt wie der Zimmervermittler AirBnB allen Protagonisten der Sharing Economy als erfolgreiches Vorbild. Doch ist der Dienst sehr umstritten, Geschäftsmodelle wie die von Uber und Airbnb stellen Politik und Wirtschaft vor neue Herausforderungen.

"Die aufgeworfenen Fragen sind sehr kompliziert und bedürfen wohl weiterer Analysen", sagte der Sprecher. Ob die EU-Behörde ein Verfahren eröffnen wird, das mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen den EU-Vertrag enden könnte, ist noch offen.

Die EU-Kommission betonte: "Neue Anbieter dürfen nationale Regeln nicht umgehen." Allerdings müssten die Staaten in ihren Vorschriften für Unternehmen die europäischen Vorgaben wie Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Niederlassungsfreiheit einhalten.

Uber fühlt sich von der Bundesregierung unfair behandelt, weil das US-Unternehmen in Deutschland nur eingeschränkt operieren kann. Dies sei ein Schutz für die Taxibranche, kritisiert der Fahrdienst-Vermittler, der in Deutschland in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf vertreten ist. In all diesen Städten gehen Gerichte oder Behörden gegen Uber-Dienste vor. Das LG Frankfurt bestätigte im März ein Verbot des Mitfahrdienstes.

Beim Service UberPop bieten Privatleute mit ihren Autos über eine mobile App Fahrdienste an. Das Angebot UberBlack vermittelt Chauffeursdienste mit Mietwagen. Bei der Beschwerde geht es um diese beiden Dienste. (anw)