EU-Kommission verlangt keine Fingerabdrücke in Pässen

Anders als für Visa und Aufenthaltstitel schlägt die EU-Kommission vor, nur das Gesichtsbild als biometrischen Identifikator in Pässen einzusetzen.

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Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der Sicherheitsmerkmale mit biometrischer Identifikatoren in den Pässen der EU-Bürger angenommen. Für Visa und Aufenthaltstitel sind demnach das Gesichtsbild und Fingerabdrücke als biometrische Identifikatoren vorgesehen. Für Pässe soll nur das Gesichtsbild verpflichtend sein. Fingerabdrücke können je nach Ermessen des Mitgliedsstaats hinzugefügt werden.

Gleichzeitig wird aber auch eine einheitliche Vorgehensweise angestrebt. Es soll vermieden werden, "dass die einzelnen Mitgliedstaaten Lösungen finden, denen es an Interoperabilität fehlt". Der Vorschlag werde jetzt vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament geprüft, heißt es in einer Mitteilung.

Siehe dazu auch: (anw)