EU-Kommission will Cyberstalking und Online-Mobbing EU-weit kriminalisieren

Per Gesetz will die EU-Kommission in allen Mitgliedsstaaten den Kampf gegen bestimmte Formen geschlechterspezifischer, vor allem digitaler Gewalt verbessern.

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(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

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Am Dienstag, dem Internationalen Frauentag, hat die EU-Kommission einen Gesetzentwurf "zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" vorgelegt. Damit soll die Istanbul-Konvention umgesetzt werden, ein weitreichendes Abkommen von 2011 zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Die Brüsseler Regierungsinstitution schlägt damit vor, Cyberstalking und -mobbing, die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern und das Aufstacheln zu Hass oder Gewalt im Internet EU-weit unter Strafe zu stellen. Dies soll zudem für "Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung" und die Verstümmelung weiblicher Genitalien gelten.

Die Richtlinie wird dem Plan nach den vorgesehenen Digital Services Act (DSA) ergänzen und zu dessen Umsetzung beitragen, indem illegale Online-Inhalte im Zusammenhang mit Cybergewalt definiert werden. Der Vorschlag sieht zudem die Möglichkeit vor, zeitnah gerichtlich eine rasche Entfernung einschlägiger Online-Inhalte erwirken zu können. Für Cyberstalking, Hass und Hetze im Interner sowie Aufrufe zu geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet sieht die Kommission "Mindesthöchststrafen" von zwei Jahren Gefängnis vor. Bei "Revenge Porn" aka "Rachepornos" sowie Cyber-Belästigung bringt sie ein Jahr Gefängnis ins Spiel.

Die Mitgliedstaaten könnten weiterhin höhere Höchststrafen verhängen. Es bliebe ihnen auch überlassen, die Mindestfreiheitsstrafen für diese Verbrechen festzulegen. "Online-Gewalt und Cybermobbing sind auf dem Vormarsch und richten sich insbesondere gegen Frauen im öffentlichen Leben wie Journalistinnen und Politikerinnen", begründete Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständig ist, das Vorhaben. Leider verbessere sich die Situation nicht schnell genug, die Gewalt im Internet nehme zu. Das sei "im modernen Europa nicht akzeptabel".

Der Bundestag hatte im Juni bereits einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er das Strafgesetzbuch (StGB) änderte und so einen effektiveren Kampf gegen Nachstellungen ermöglichen sowie Online-Stalking besser erfassen wollte. Neben dem unbefugten Ausspähen von Daten wird damit etwa das Abfangen von Informationen erfasst. Besonders intensives und länger andauerndes Stalking muss staatlich verfolgt werden. Bei solchen besonders schweren Fällen, zu denen auch der Einsatz von "Stalkerware" zählt, droht bis zu fünf Jahren Haft. Strafbar ist auch schon das Veröffentlichen intimer Fotos ehemaliger Beziehungspartner.

(olb)