EU-Parlament fordert besseren Zugang zu Verwaltungsakten

Die Abgeordneten drängen in einer Resolution darauf, dass sie prinzipiell Einsicht in Dossiers aller EU-Gremien einschließlich Europol erhalten. Hierzulande gibt es Rufe nach stringenteren Regeln zur Informationsfreiheit.

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Das EU-Parlament macht sich in einer Resolution für die Ausweitung seiner Rechte zur Akteneinsicht stark. Die Abgeordneten wollen nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, der ihnen insgesamt mehr Mitspracherechte einräumt, vor allem einen besseren Zugang zu Verwaltungsdossiers und Rechtsgutachten des EU-Rates. Dieser wurde ihnen bisher immer wieder mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung im Gremium der Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten verweigert. Die Volksvertreter verlangen prinzipiell Einsicht in Akten aller EU-Gremien, -Behörden, und -Agenturen. Eingeschlossen sein müssten etwa auch die Europäische Zentralbank, der Europäische Gerichtshof, die Polizeibehörde Europol und die Staatsanwaltschaft Eurojust.

Eingebracht hatten die Entschließung die Fraktionen der Sozialisten, der Liberalen, der Grünen sowie der Linken und eine konservative Splittergruppe. Für die Initiative stimmten 341 Abgeordnete bei 206 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Für Verwaltungsvorgänge, die einer klaren Geheimhaltung bedürften, verlangt die Resolution klarere Regeln und Begründungen. Zudem kritisiert sie die EU-Kommission, weil diese in einer Mitteilung und einem Gesetzesvorschlag zum Akteneinsichtsrecht die dem Parlament zustehenden neuen Rechte nicht berücksichtigt habe. Nicht zuletzt rufen die Volksvertreter allgemein nach einfacheren und nutzerfreundlichen Schnittstellen für den Aktenzugang in der EU-Verwaltung.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer 19. Konferenz Mitte dieser Woche in Hamburg unterdessen eine Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürger hierzulande gefordert. Die Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsakten und auf Zugang zu sonstigen Informationen öffentlicher Stellen seien derzeit auf eine Vielzahl von Einzelvorschriften wie das Informationsfreiheitsgesetz oder das Umweltinformationsgesetz verteilt. Dabei würden vergleichbare Sachverhalte wie Fristen zur Beantwortung von Anfragen oder Gebühren unterschiedlich geregelt. Dies erschwere die Wahrnehmung der Rechte der Bürger und trage zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei. Bei einer Neuregelung müsse ein "Höchstmaß an Transparenz" angestrebt werden. Die vielfältigen Ausnahmetatbestände gehörten auf den Prüfstand. (anw)