EU will Produkthaftung erneuern: Software soll rechtlich ein Produkt werden

Die EU will die fast 40 Jahre alten Vorschriften zur Produkthaftung erneuern. Die Klarstellung, dass Software ein Produkt sei, begrĂĽĂźen VerbraucherschĂĽtzer.

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(Bild: insta_photos/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Verbraucherzentralen fordern mehr Schutz für die Kunden im Haftungsrecht für mangelhafte Produkte. Die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der dpa, Verbraucherinnen und Verbraucher hätten kaum eine Chance, Fehler von Produkten und Kausalitäten nachzuweisen. Besonders Geräte, die sich digital vernetzen könnten, seien für viele "eine Blackbox". Die Beweislast müsse daher ganz grundsätzlich umgekehrt werden.

Sie müsse bei bestimmungsgemäßer Verwendung bei den Herstellern liegen, die ihre Produkte kennen und besser darlegen könnten, dass kein Fehler vorliege, erläuterte der Verband. Dies gelte etwa für Beschädigungen, die durch digital programmierbare Rollläden entstehen können. Eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts sei nötig, um die Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. Mit einem im Herbst vorgelegten Entwurf habe die EU-Kommission dies aber verpasst.

Die Verbraucherschützer fordern auch, dass Betreiber von Online-Marktplätzen für fehlerhafte Artikel haften müssen, wenn die Produktverantwortlichen nicht greifbar sind. Der Verband begrüßte zugleich den Kommissionsvorschlag, dass Verbraucher Ansprüche nicht erst geltend machen können, wenn der Schaden eine Schwelle von 500 Euro erreicht – sondern ab dem ersten Euro. Positiv sei auch eine Klarstellung, dass es sich bei Software um ein Produkt handele und sie damit auch dem Produkthaftungsrecht unterliegen soll.

Die EU-Kommission hatte die Vorschläge Ende September vorgelegt, um die fast 40 Jahre alten Vorschriften zur Produkthaftung zu erneuern. Sie zielen auch auf Produkte, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) betrieben werden. Technologien wie Drohnen könnten nur funktionieren, wenn sich Verbraucher dabei sicher und geschützt fühlen, hieß es. Der Vorschlag der Kommission muss vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten angenommen werden.

(kbe)