EU und Kanada: Neues Abkommen zur Ăśbermittlung von Fluggastdaten steht
Innenkommissarin Johansson hat die umstrittene Ăśbereinkunft von Flugpassagierdaten zwischen der EU und Kanada unterzeichnet. EU-Rat und Parlament sind am Zug.

(Bild: CatwalkPhotos/Shutterstock.com)
Zwischen der EU und Kanada sollen nach einer mehrjährigen Zwangspause bald wieder Fluggastdaten fließen. Die scheidende EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und der kanadischen Sicherheitsminister Dominic Leblanc haben die Neuauflage für ein Abkommen zum Transfer der sogenannten Passenger Name Records (PNR) am Freitag am Rande des G7-Gipfels unterzeichnet.
Dabei geht es um die Daten von Passagieren auf Flügen zwischen Kanada und der EU. PNR umfassen sensible Informationen vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen und die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld.
Den ersten Anlauf zur PNR-Übermittlung kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2017 aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Grundrechte. Die Richter rügten insbesondere die unbegründete fünfjährige Speicherung aller Passagierdaten.
Rein symbolische Korrekturen?
Ein von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichter Entwurf für die neue Übereinkunft von November legt nahe, dass es nun zwar einige Änderungen gibt. Es sollte aber bei einer fünfjährigen Speicherdauer und breiten Zugriffsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden bleiben. Auch hinsichtlich der Aufsicht über die Datenverarbeitung durch Anti-Terror-Behörden wird sich offenbar nicht viel ändern. Eine Weitergabe von PNR an Drittstaaten bliebe möglich, wenn "eine ernsthafte und unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" besteht.
"Kanada darf keine Entscheidungen treffen, die fĂĽr einen Fluggast erhebliche Nachteile mit sich bringen, und zwar ausschlieĂźlich auf der Grundlage der automatisierten Verarbeitung von PNR", heiĂźt es in dem Entwurf nur pauschal.
Der jetzige Text stärke nicht nur die Arbeit der Ermittler, sondern setze auch hohe Standards rund um Security, Privatsphäre und Datenschutz, versichert die Kommission. Vergleichbare Verträge gebe es bereits mit den USA und Australien.
Das EU-Parlament und der Ministerrat mĂĽssen noch zustimmen. Statewatch hat den Abgeordneten geraten, das ĂĽberarbeitete Abkommen vorab dem EuGH zur PrĂĽfung zukommen zu lassen. Auf jeden Fall sollten sich die Volksvertreter zumindest bei der EU-BĂĽrgerbeauftragten ĂĽber die mangelnde Transparenz der Kommission in der Sache beschweren.
(vbr)