Ein weiteres Jahr Faxrechnungen in Österreich

Österreichische Unternehmer dürfen weiterhin Rechnungen per Fax versenden, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen.

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Österreichische Unternehmer dürfen weiterhin Rechnungen per Fax versenden, die den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen. Ursprünglich sollten ab Anfang 2006 nur noch Telefaxe mit elektronischer Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigen. Da solche Geräte aber praktisch nirgends eingesetzt werden, wurde jährlich eine Ausnahmeregelung für ein Jahr geschaffen. Und so enthält auch der Wartungserlass 2007 zur Umsatzsteuerrichtlinie 2000 in seiner Randziffer 1564 einen entsprechenden Satz: "Bis zum Ende des Jahres 2008 können Rechnungen weiterhin mittels Fernkopierer (Telefax) übermittelt werden."

Die weit verbreitete Praxis, Faktura ohne elektronische Signatur per E-Mail zu übermitteln, ist erlasswidrig und kann den Empfänger teuer zu stehen kommen. Die übliche Methode, unsignierte PDF-Dokumente auszudrucken und abzulegen, ist laut Finanzministerium unzulässig.

In Randziffer 1691 des Erlasses wird festgelegt, dass elektronische Inlands-Flugtickets als vorsteuerabzugsberechtigende Rechnungen gelten, "wenn gewährleistet ist, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkonto erfolgt und systemmäßig sichergestellt ist, dass ein Doppelausdruck von Flugscheinen unterbunden ist bzw. allenfalls angeforderte Duplikate als solche gekennzeichnet werden. Auf Grundlage des ausgedruckten 'Original'-Flugscheines kann der Vorsteuerabzug vorgenommen werden." (Daniel AJ Sokolov) / (bo)