Gnadenfrist für Fax-Rechnungen in Österreich

Ab 1. Januar 2006 sollten in Österreich eigentlich nur noch "fortgeschritten" oder "sicher" signierte Rechnungen elektronisch übermittelt werden dürfen.

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Österreichs Unternehmer dürfen noch ein weiteres Jahr Rechnungen per Fax übermitteln. Erst ab 2007 dürfen Faktura nur noch auf Papier oder als elektronisches Dokument mit Signatur übermittelt werden. Bei der Signatur muss es sich um eine "sichere Signatur mit qualifiziertem Zertifikat" im Sinne des Signaturgesetzes oder eine "fortgeschrittene Signatur" (sichere Signatur ohne qualifiziertes Zertifikat) handeln.

Im Juli 2005 hatte das Bundesministerium für Finanzen einen Erlass veröffentlicht, wonach ab 1. Januar 2006 nur noch "fortgeschritten" oder "sicher" signierte Rechnungen elektronisch übermittelt werden dürfen. Ohne solche Signatur wären die Rechnungen steuerrechtlich unwirksam, der für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer wichtige Vorsteuerabzug unzulässig. Da niemand signaturfähige Faxgeräte hat, entspricht dies einem Verbot des weit verbreiteten Faxens von Rechnungen. Dieses Verbot wurde im vergangenen Jahr noch einmal um 12 Monate verschoben: "Infolge der bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten wird die (...) eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert", heißt es auf der Website des Finanzministeriums. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)