Elektro-Stehroller sollen in weiteren Bremer Stadtteilen bereitstehen

Die Anbieter Voi und Tier weiten ihr Angebot im Stadtgebiet aus. Bremen sieht sich mit seiner Sondernutzungserlaubnis als Vorreiter.

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Liegender Stehroller in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Die E-Stehroller-Verleiher Voi und Tier wollen in Bremen ihr Geschäftsgebiet ausweiten. Voi stellt seine Gefährte bereits seit ein paar Tagen am Bremer Flughafen und an der Horner Mühle ab, Voi will in anderen Stadtteilen aktiv werden. Seit dem 1. Mai dürfen die beiden Verleiher in Bremen jeweils 750 statt bisher 500 E-Stehroller aufstellen, dem wollen sie auch nachkommen, wie der Weser-Kurier berichtet.

Elektro-Stehroller sind in Deutschland seit knapp zwei Jahren für öffentliche Straßen zugelassen. In Bremen durften Anbieter erst im Herbst 2019 aktiv werden, da der Senat ihnen mit einer Sondernutzungserlaubnis Regeln auferlegen wollte. Zum Beispiel gibt es in der Innenstadt Abstellverbotszonen und eine Begrenzung der anbietbaren Stehroller auf 500 pro Verleiher. Sie dürfen höchstens vier Mietfahrzeuge pro Standort abstellen, Standorte müssen mindestens 50 Meter voneinander entfernt sein. Für die Verleiher kostet das Aufstellen von E-Stehrollern pro Fahrzeug und angefangener Woche 0,50 Euro.

Bremen sieht sich darin als Vorreiter in Deutschland. In Berlin, wo vor zwei Jahren die ersten ausleihbaren E-Stehroller abgestellt wurden, wird zurzeit an einer neuen Fassung des Straßengesetzes gearbeitet, um dem Wildwuchs an neuen Angeboten von Mietfahrzeugen zu begegnen – so wie in Bremen mit einer Sondernutzungserlaubnis. Dann könnten die Berliner den Verleihern Auflagen stellen zur Anzahl und zur gleichmäßigen Verteilung der Stehroller über das Stadtgebiet.

E-Stehroller im öffentlichen Verkehr (76 Bilder)

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Stehroller, auch E-Tretroller oder E-Scooter genannt, auf öffentlichen Straßen in Deutschland zugelassen. Schon wurden die ersten in deutschen Städten gesichtet.
(Bild: Lime)

In Bremen wurde zum 1. Mai die Sondernutzungserlaubnis in modifizierter Form verlängert. Darin geregelt ist ein Fonds, der mobilitätseingeschränkte Personen unterstützen soll, die wegen verkehrswidrig abgestellter Roller verunglückt sind. Weiter geregelt wird der "notwendige Zustand der E-Scooter, die Wartung der Fahrzeuge, das Aufstellen und Umstellen der Fahrzeuge, Verbotszonen, Informationspflichten für Nutzende, die Erreichbarkeit über bestimmte Kommunikationskanäle und Fristen für etwaige Umverteilungen im Stadtgebiet". Auch geht es um die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben.

(anw)