Elektronisches Bundesgesetzblatt im Bundestag verabschiedet

Ab 2023 soll das deutsche Bundesgesetzblatt online erscheinen. Die elektronische Variante ist dann juristisch verbindlich. Der Bundesrat muss noch zustimmen.​

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Gestickte Texte: "I Fought the Law" und "And the Law Won"

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Das deutsche Bundesgesetzblatt soll kĂĽnftig nur noch elektronisch erscheinen. Donnerstagabend hat der Bundestag die entsprechende Gesetzesvorlage zur "Modernisierung des VerkĂĽndungs- und Bekanntmachungswesens", die die rein elektronische VerkĂĽndung von Gesetzen und Rechtsverordnungen erlaubt, verabschiedet. Die auĂźerdem notwendige Ă„nderung des Grundgesetzartikels 82 hat die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten.

Die Grundgesetzänderung muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Ab kommendem Jahr soll das elektronisch ausgegebene BGBl die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen. Anstatt dass der zur Kölner Mediengruppe DuMont gehörende Bundesanzeiger-Verlag Papier bedruckt, wird das Bundesamt für Justiz eine Webseite betreiben, auf der die dann verbindlichen elektronischen Bundesgesetzblätter als PDF-Dateien mit elektronischer Signatur erscheinen und heruntergeladen werden können.

Bei dem derzeit auf der Webseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Nützlichkeit des unentgeltlichen Bürgerzugangs eingeschränkt. Kopieren, Durchsuchen, Ausdrucken und Speichern sind nicht gestattet. Wer nicht schon weiß, in welcher Ausgabe das Gesuchte steht, muss DuMont bezahlen oder dumm sterben.

Demgegenüber soll das elektronisch ausgegebene Gesetzblatt laut Justizministerium unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichungen sollen ohne Einschränkung nutz- und verwertbar sein.

Die Umstellung wurde bereits 2018 von der damaligen Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Katharina Barley (SPD) eingeleitet. Allerdings war schon damals klar, dass die elektronischen Gesetze in einem offenen Bürgerportal mehrere Jahre auf sich warten lassen würden – nicht zuletzt, weil der für DuMont lukrative Vertrag mit der Bundesrepublik mit Fristenlauf gekündigt werden musste. Barley hoffte auf eine Umstellung Anfang 2022. Ein Jahr später dürfte es so weit sein.

Österreich veröffentlicht seine Rechtsnormen in rechtlich verbindlicher Form bereits seit Anfang 2004 ausschließlich online: Das unentgeltliche österreichische Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) ist internationaler Vorreiter.

Seit 2008 ist es barrierefrei nach WCAG 1.0. Seit 2015 werden dort auch die authentischen Landesgesetzblätter publiziert, seit 2021 zudem Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus vier der neun Bundesländer der Republik. Hinzu kommen Erlässe, zahlreiche Kundmachungen sowie Erkenntnisse und andere Entscheidungen der Höchstgerichte plus ausgewählte Entscheidungen anderer Gerichte des Landes.

(ds)