Elektroschrott: EU-Kommission drängt auf austauschbare Akkus

Batterien in Geräten wie Smartphones und Tablets müssen ersetzt werden können, geht aus einem Verordnungsentwurf hervor. Die Bundesregierung lenkt ein.

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Smartphone wird repariert

(Bild: Shutterstock/PK Studio)

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Neue Wende im Streit zwischen Bundesrat und Bundesregierung über austauschbare Akkus. Das federführende Bundesumweltministerium (BMU) erkennt nun an, dass nicht nur im Rahmen der europäischen Ökodesign-Richtlinie Vorgaben für den leichten Ersatz von Batterien etwa in Handys und Laptops gemacht werden könnten.

Ein Sprecher des Ressorts erklärte gegenüber heise online, dass dazu künftig vielmehr "auch die europäische Batterieverordnung zur Verfügung stehen" werde. Der Bundesrat mahnte jüngst nachdrücklich Korrekturen am Regierungsentwurf zur Reform des Elektrogerätegesetzes an. "Die aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, muss dringend gestoppt werden", verlangte die Länderkammer. Vor allem bei Handys wollte sie gesetzlich verankert wissen, dass der Nutzer die Batterie selbst ersetzen und das Mobiltelefon so länger verwenden kann.

Die Bundesregierung unterstützte in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zwar "die Intention des Antrags", lehnte das Gesuch aber dennoch ab. Weitergehende Anforderungen an das Produktdesign elektronischer Geräte seien aus binnenmarktrechtlichen Gründen nur EU-weit möglich und sinnvoll, erklärte die Exekutivinstanz und verwies auf die verpflichtenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie. Aus den Augen verloren hatte die Bundesregierung dabei offenbar den Entwurf für eine Batterieverordnung, den die EU-Kommission im Dezember vorlegte. Darin heißt es in Artikel 11: Eingebaute Batterien müssen vom Endnutzer oder von unabhängigen Betreibern während der Lebensdauer des Geräts leicht entnehmbar und austauschbar sein.

Hält ein Akku sehr lange, soll er etwa beim Versagen eines Handys noch separat dem Recycling zugeführt werden können. Eine Batterie ist leicht austauschbar, wenn sie nach ihrer Entnahme aus einem Gerät durch eine ähnliche ersetzt werden kann, ohne dass die Funktion oder die Leistung des Geräts beeinträchtigt wird, führt die Brüsseler Regierungsinstitution aus. Sie definiert bekannte Geräteakkus als geschlossene Einheit, die weniger als fünf Kilogramm wiegt und nicht für industrielle Zwecke ausgelegt ist. Ausgenommen sind Batterien für Elektrofahrzeuge und konventionelle Autobatterien.

Das BMU begrüßte diese Initiative jetzt auf Nachfrage. Zu den vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskriterien gehörten "Anforderungen zu Leistung und Haltbarkeit oder zur einfachen Austauschbarkeit von Batterien", berichtete der Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Im Sinne einer Nutzungsdauerverlängerung sollte die Lebensdauer einer integrierten Batterie nicht die Nutzungsdauer von Geräten bestimmen." Der aktuelle Verordnungsentwurf bringe dies zum Ausdruck.

Nach einer möglichst langen Nutzung der Akkus müssten diese richtig entsorgt und hochwertig recycelt werden, lobt das Ressort den Plan aus Brüssel. Etwa durch die im Entwurf enthaltenen Zielvorgaben für die Sammlung, das Recycling und den künftigen Einsatz von Sekundärrohstoffen "werden hier wichtige Impulse gesetzt". Durch die vorgesehenen produktbezogenen Anforderungen auf der EU-Ebene werde zudem der Aufbau von Marktzugangshemmnissen verhindert, wie dies schon bei der Ökodesign-Richtlinie der Fall sei. Auf diesen Aspekt habe die Regierung in ihrer Ansage gegenüber dem Bundesrat abgestellt.

Auch sonst lobt das Umweltministerium den Vorschlag der Kommission, da diese damit "einen umfassenden, lebenszyklusorientierten Ansatz" und einen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verfolge. Es bestehe erstmalig die Chance, das Thema Batterie durchgängig von der Herstellung über den Handel über die Nutzung, Sammlung und Behandlung bis zum Recycling in einem neuen Produktionsprozess zu denken und zu gestalten. Wichtig seien etwa die vorgesehenen "Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten". Die vorgeschlagene Einführung eines CO2-Fußabdrucks sowie der Einbau weiterer Nachhaltigkeitskriterien bezeichnet das BMU als essenziell, "um die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren".

Ebenso sei der ins Spiel gebrachte digitale Produktpass "ein wichtiger Schritt hin zu einer größtmöglichen Transparenz im Hinblick auf sämtliche Auswirkungen von Batterien entlang ihres Lebensweges". Der Ball liegt nun beim Bundestag, der den Regierungsentwurf im Lichte der geplanten Batterieverordnung noch ändern könnte. Dem Vernehmen nach läuft die Elektrogeräteindustrie zusammen mit Herstellen von Smartphones wie Apple und Samsung aber Sturm gegen die Pläne der Kommission und Überlegungen für austauschbare Akkus auf nationaler Ebene.

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