Elon Musk unterliegt gemeinnĂĽtziger Organisation
Ein US-Richter weist die Klage von X Corp. gegen eine Gruppe ab, die Hassrede auf der Plattform verfolgt. Die Klage sei zur Bestrafung angestrengt worden.
Ein US-Bundesgericht hat am Montag eine Klage der X Corp. von Elon Musk gegen die gemeinnützige Organisation Center for Countering Digital Hate (CCDH, Zentrum zur Bekämpfung von digitalem Hass) abgewiesen. Die Gruppe hatte Musk vorgeworden, einen Anstieg von Hassrede auf seiner Social-Media-Plattform zuzulassen und war daraufhin von ihm verklagt worden.
In der im vergangenen Jahr eingereichten Klage argumentiert X Corp., dass das Zentrum gegen die Nutzungsbedingungen der Website verstoßen hätte, indem es unzulässigerweise öffentliche Tweets zusammenstellte. Die anschließenden Berichte über die Zunahme von Hassrede hätten X Millionen von US-Dollar gekostet, weil Werbekunden abwanderten.
Am Montag wies der US-Bezirksrichter für den nördlichen Bezirk von Kalifornien, Charles Breyer, die Klage ab. "Die X Corp hat diesen Fall angestrengt, um das CCDH für CCDH-Veröffentlichungen zu bestrafen, in denen die X Corp kritisiert wurde – und vielleicht auch, um andere abzuschrecken, die eine solche Kritik üben möchten", schrieb Breyer in seiner Verfügung (AZ. 3:23-cv-03836). Und weiter: "Es ist unmöglich, die Beschwerde zu lesen und nicht zu dem Schluss zu kommen, dass die X Corp weitaus mehr über die Äußerungen von CCDH besorgt ist als über ihre Datenerfassungsmethoden."
X Corp. bleibt Nachweis schuldig
X hatte behauptet, dass das Center for Countering Digital Hate die X-Website nach Daten "durchforstet" habe, was gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Richter Breyer stellte jedoch fest, dass X es versäumt habe, "Verluste auf der Grundlage technologischer Schäden geltend zu machen". Das heißt, das Unternehmen hat nicht nachgewiesen, wie das Scraping an sich zu finanziellen Verlusten für X geführt hat.
X hatte Schadensersatz in Millionenhöhe gefordert und argumentiert, dass die Berichte der Non-Profit-Organisation zur Abwanderung von Werbekunden und zum Verlust von Werbeeinnahmen geführt hätten. Der Richter stimmte jedoch der Argumentation von CCDH zu und erklärte, X könne keinen Schadenersatz für die unabhängigen Handlungen Dritter verlangen, die auf den Berichten von CCDH beruhen. X Corp. kündigte in einer Erklärung an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen.
Das Zentrum zur Bekämpfung von digitalem Hass ist eine gemeinnützige Einrichtung mit Niederlassungen in den USA und im Vereinigten Königreich. Es veröffentlicht regelmäßig Berichte über Hassrede und Fehlinformationen in sozialen Medien wie X, TikTok oder Facebook. Die Organisation hat mehrere Berichte veröffentlicht, in denen sie einen Anstieg von Hassrede, beispielsweise gegen LGBTQ, oder Fake-News über den Klimawandel auf X festgestellt hat. Auch seien Beiträge, die den Nationalsozialismus glorifizieren, den Holocaust leugnen oder zur Gewalt gegen Juden, Muslime und Palästinenser anstacheln, nicht entfernt worden. Musk habe einen "Safe Space für Rassisten" geschaffen, so das CCDH.
"Scheinheilige Belästigungskampagne" eines Milliardärs
Imran Ahmed, Gründer und Geschäftsführer des Zentrums, sagte laut der US-Nachrichtenagentur AP, die Klage sei eine "scheinheilige Belästigungskampagne" eines Milliardärs, der vom Schutz der Meinungsfreiheit spreche, dann aber seinen Reichtum nutze, um seine Kritiker zum Schweigen zu bringen. Die Klage zeige die Notwendigkeit eines US-Bundesgesetzes, das Tech-Unternehmen dazu verpflichte, mehr Informationen über ihre Aktivitäten zu veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit verstehen könne, wie diese mächtigen Plattformen die Gesellschaft prägen, so Ahmed.
Seit der Twitter-Übernahme durch Musk im Jahr 2022 hat das Werbegeschäft der Social-Media-Plattform Probleme bekommen. Die Werbeeinnahmen in den USA brachen ein. US-Medien vermuten, dass neben der Zunahme von Hassrede Werbetreibende durch Musks Änderungen am sozialen Netzwerk verschreckt worden sein könnten, darunter die Abschaffung von Regeln, was in dem Dienst gesagt werden darf und was nicht, sowie die Zunahme von Werbung für Online-Glücksspiele und Marihuana-Produkte.
Der richterliche Beschluss im Fall X Corp. v Center for Countering Digital Hate
(akn)