Preisebremse bei Energie steht bevor: Große Unterschiede zwischen Bundesländern

Demnächst greifen die Energiepreisbremsen zur Entlastung der Haushalte. Ein Vergleichsportal hat deutliche Unterschiede beim Zuschussbedarf festgestellt.

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(Bild: Skye Studio LK/Shutterstock.com)

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Ab März werden die Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke damit beginnen, die Energiepreisbremsen bei Strom, Gas und Wärme in den Abrechnungen zu berücksichtigen und damit ihre Kunden zu entlasten. Je nach Ausgangstarif gibt es jedoch starke Unterschiede beim Zuschussbedarf. Das Vergleichsportal Verivox hat dies anhand einer Auswertung aller Grundversorgungstarife festgestellt.

Demnach wird eine Musterfamilie in der Grundversorgung im Bundesschnitt in diesem Jahr durch die Bremsen um rund 216 Euro bei Strom und um rund 718 Euro bei Gas entlastet. Weil die Grundversorgungstarife in Berlin und Schleswig-Holstein vergleichsweise hoch sind, fallen dort laut Verivox auch die Entlastungen besonders hoch aus. In Bremen hingegen muss der Staat nur wenig zuschießen.

Bei den Preisdeckeln für Haushalte wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde und der Gaspreis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Die Deckel gelten für jeweils 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Tarif gezahlt werden. Die Bremsen gelten rückwirkend ab Januar, werden aber erst im März zum ersten Mal abgerechnet. Es wird allerdings befürchtet, dass nicht alle Versorger diese Preisbremsen rechtzeitig umsetzen können.

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Bei Gas (Jahresverbrauch: 20 000 Kilowattstunden) werden die höchsten Entlastungsbeträge in Berlin (1230 Euro), Sachsen-Anhalt (947 Euro) und Thüringen (938 Euro) fällig. Vergleichsweise geringe staatliche Unterstützung ist in Bremen (140 Euro), Schleswig-Holstein (510 Euro) und Niedersachsen (516 Euro) nötig. Grundlage der Berechnungen sind die Grundversorgungstarife im März, gerechnet auf das ganze Jahr.

Bei Strom (Jahresverbrauch: 4000 Kilowattstunden) fließen die höchsten staatlichen Hilfen in Schleswig-Holstein (447 Euro), Brandenburg (403 Euro) und Thüringen (376 Euro). Am niedrigsten liegen sie in Bremen (26 Euro), Berlin (45 Euro) und Hamburg (92 Euro).

Laut Bundesnetzagentur befand sich 2021 mit 24 Prozent fast jeder vierte Haushaltskunde sowohl bei Gas als auch bei Strom in der Grundversorgung. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass der Anteil im vergangenen Jahr gestiegen ist, unter anderem weil Grundversorgungstarife auf dem Höhepunkt der Energiekrise oft günstiger waren als Alternativ-Tarife. Grundversorger ist der Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert.

Das Vergleichsportal wies darauf hin, dass die günstigsten verfügbaren Alternativ-Tarife derzeit bundesweit unterhalb der jeweiligen Preisdeckel lägen. Durch einen Anbieterwechsel ließen sich zusätzlich 445 Euro bei Gas und 286 Euro bei Strom sparen.

(tiw)