Entscheidungshilfe zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Ein kostenloses Online-Tool will bei der Beantwortung der Frage helfen, ob eine Firma gemäß Bundesdatenschutzgesetz einen betrieblichen Datenaschutzbeauftragten benennen muss.

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Von
  • Holger Dambeck

Die Hamburger Firma PrivCom Datenschutz bietet ab sofort in ihrem Internetangebot einen Datenschutz-Check für Unternehmen an. Der Nutzer muss einige Fragen rund um die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten beantworten und erfährt in der Auswertung, ob sein Unternehmen nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet ist, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Mit dem kostenlosen Angebot will PrivCom Licht in das Dickicht der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bringen. Geschäftsführer Peter Schaar sagte, vielen Unternehmen sei es angesichts der komplizierten Rechtslage nicht klar, ob sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen müssten. Er rechnet damit, dass rund 80 Prozent der Unternehmen aus Unkenntnis ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen. "Dabei riskieren sie seit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 2001 ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, warnt Schaar, der lange Jahre als stellvertretender Datenschutzbeauftragter Hamburgs arbeitete, bevor er Anfang November die PrivCom Datenschutz GmbH gründete. PrivCom weist aber darauf hin, dass die Auswertung im Web nur erste Hinweise geben könne: Eine verbindliche Auskunft, ob ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, könne nur die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde erteilen. (hod)