Erdgasbohrungen vor Borkum komplett genehmigt

Das niederländische Unternehmen One-Dyas darf sein Projekt N05-A verwirklichen. Aus Niedersachsen erhielt es nun die letzte nötige Genehmigung.

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Schemazeichnung der Erdgasplattform an einem Windpark

Computergrafik der Plattform N05-A und der Windfarm Riffgat.

(Bild: One-Dyas)

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Das niederländische Unternehmen One-Dyas hat jetzt alle nötigen Genehmigungen beisammen, um sein Gasförderprojekt N05-A vor Borkum umzusetzen. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat nun das Teilprojekt "Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet" zugelassen. Damit darf One-Dyas horizontale Bohrungen tief unter dem Meeresgrund vornehmen und Erdgas fördern. Ende 2024 will das Unternehmen das erste Erdgas von dort an Haushalte in Deutschland und Niederlande liefern.

Lageplan des Gasfelds in der Nordsee.

(Bild: Royal HaskoningDHV)

One-Dyas will das Gas etwa 20 Kilometer nördlich von Schiermonnikoog und Borkum gewinnen. Die Gasfelder befinden sich teilweise in niederländischen und deutschen Gewässern. Das niederländische Wirtschaftsministerium hatte genehmigt, innerhalb von 35 Jahren insgesamt 14,2 Milliarden Nm³ Erdgas zu fördern und dafür eine Bohrplattform zu errichten. Hinzu kommt eine Lizenz für den Bau einer Pipeline und eines Stromkabels.

Im April dieses Jahres verhängte auf Verlangen von deutschen und niederländischen Umweltschützern ein Gericht in Den Haar einen vorläufigen Baustopp für das Vorhaben, da die Umweltgenehmigung mangelhaft gewesen sei. Anfang Juni setzte das höchste Verwaltungsgericht der Niederlande, der Staatsrat, die Genehmigung für die Offshore-Arbeiten vorübergehend aus. Acht Tage später befand das Gericht, es sehe keinen Grund dafür, die Arbeiten auszusetzen, bis über die Berufung entschieden ist.

In dem deutschen Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten dürfen und ob durch sie anschließend Erdgas gefördert werden darf, erläutert das LBEG. Diese Richtbohrungen würden im deutschen Hoheitsgebiet nicht senkrecht verlaufen und nicht den Meeresgrund durchstoßen, sondern verlaufen in einer Tiefe von 1500 bis 4000 Metern unterhalb des Meeresgrunds, zunächst bogenförmig und schließlich nahezu horizontal.

Im niederländischen Genehmigungsverfahren war der Bau und der Betrieb der Plattform N05-A im niederländischen Küstenmeer bereits zugelassen worden. Ebenso das Abteufen der Bohrungen und die Erdgasförderung auf niederländischem Hoheitsgebiet, der Bau und der Betrieb einer Erdgasleitung zum Transport des geförderten Erdgases sowie die Verlegung des Stromkabels von der Plattform N05-A bis zur niederländisch-deutschen Grenze.

Gegen das Projekt klagte ein Bündnis aus der Deutschen Umwelthilfe, der niederländischen Umweltorganisation Mobilisation for the Environment (MOB) und der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland. Es befürchtet durch die Bohrungen Umweltfolgen für die Insel Borkum, die Nordsee und den nahegelegenen Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Auch werde dadurch die Abhängigkeit vom Erdgas verlängert.

Christ Grodotzki / Greenpeace

Ende Juli verankerten Greenpeace-Aktivisten 20 km nordwestlich von Borkum Schwimminseln als Protestcamp. "Angesichts der immer schneller voranschreitenden Klimakrise können wir uns keine weiteren Gasbohrungen mehr leisten. Hier stehen zudem einzigartige schützenswerte Lebensräume im Wattenmeer auf dem Spiel", erläutere Mira Jäger von Greenpeace den Protest. Ein niederländisches Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Protestaktion, Greenpeace löst Anfang dieses Monats das Camp auf.

"Unsere Entscheidung haben wir mit Blick auf gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz und das diesbezügliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts überprüft", erläuterte LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Deshalb habe das Amt die Zulassung des Rahmenbetriebsplans sowie die Bewilligung auf 18 Jahre befristet. Außerdem sei geregelt, dass die Förderung vorzeitig endet, sobald durch die angestrebte Wärmewende in Deutschland kein Erdgas mehr als Energieträger benötigt wird. "Solange aber in Deutschland noch Erdgas verbraucht wird, gilt: Das aus heimischen Lagerstätten geförderte Erdgas ist erheblich weniger klimaschädlich als das importierte", erklärte der Mühlenmeier.

(anw)