EuGH: EU-Staaten dürfen Uber-Dienste verbieten

Die EU setzt dem Ridesharing-Anbieter Uber weiter Grenzen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Uber als Verkehrsdienstleister von den Mitgliedsstaaten der EU auch individuell reguliert werden kann.

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Uber

Die rasante internationale Expansion von Uber löste in vielen Ländern Konflikte mit Behörden und der Taxi-Branche aus.

(Bild: dpa, Lukas Coch)

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Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof erneut eine Niederlage kassiert. Die Richter entschieden am Dienstag in Luxemburg, dass EU-Staaten den Dienst UberPop eigenständig verbieten und strafrechtlich verfolgen dürfen. Er sieht vor, Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeur zu vermitteln.

Grundlage der höchstrichterlichen Entscheidung war ein EuGH-Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass die Vermittlung von Privatleuten als Fahrer einer Verkehrsdienstleistung wie etwa Taxi-Angeboten entspricht – und entsprechend reguliert werden muss.

Update: Die Entscheidung geht auf ein Verfahren in Frankreich zurück. Uber war dort von 2013 bis 2015 mit dem Dienst UberPop aktiv, bei dem Fahrer mit ihren privaten Kraftfahrzeugen Fahrgäste befördern. Das ist auf vehementen Widerstand der Taxibranche gestoßen. Bei einem Streik hatten Taxifahrer in Paris die Autobahn mit brennenden Barrikaden blockiert. Die französische Regierung hatte daraufhin ein Verbot des Dienstes angeordnet.

Gegen dieses Verbot war Uber vor Gericht gezogen. Dabei argumentierte der US-Dienstleister mit EU-Recht: Uber falle als Informationsdienstleister unter eine EU-Richtlinie von 1998, derzufolge die Mitgliedsstaaten geplante Regulierungsmaßnahmen im Digitalsektor mit der EU-Kommission abstimmen müssen. Das hatten die französischen Behörden unterlassen, weshalb Uber das Verbot für rechtswidrig hält.

Das mit dem Fall befasste Regionalgericht in Lille hatte daraufhin den EuGH hinzugezogen, um zu klären, ob Frankreich die EU-Kommission hätte hinzuziehen müssen. Die Luxemburger Richter verneinen dies und folgen in ihrem Urteil der Argumentation des Generalanwalts, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen sei und die Mitgliedsstaaten diesen Sektor regulieren können, ohne die EU-Kommission hinzuzuziehen.

Der EuGH verwies dabei auf das eigene Urteil vom Dezember 2017, mit dem UberPop in Spanien als “Verkehrsdienstleistung” eingestuft wurde. “Der Gerichtshof hält den in Frankreich angebotenen Dienst UberPop für im Wesentlichen mit dem in Spanien angebotenen identisch”, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei nun aber Sache des französischen Gerichts, das zu prüfen.

Uber trifft hat es in verschiedenen EU-Ländern mit heftigem Widerstand von den Behörden und dem lokalen Taxigewerbe zu tun. Der Dienst UberPop wurde in mehreren Ländern verboten, in London haben die Behörden dem Unternehmen die Lizenz entzogen. Auch in Deutschland operiert Uber zur Zeit nur noch als Vermittler von Taxis und lizenzierten Mietwagen. In den USA ist das Unternehmen nach einem tödlichen Unfall mit einem autonomen Testwagen in die Kritik geraten. (mit Material der dpa) / (vbr)