EuGH bestätigt: Google muss 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen

Da Google seine Marktmacht bei seinem Preisvergleichsdienst in der Suche ausgenutzt hat, muss Google jetzt eine Milliardenstrafe zahlen, wie der EuGH entschied.

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Google-Suche

Google muss eine Rekord-Strafe im Kartellrecht zahlen. Das hat nach dem Gericht der Europäischen Union jetzt auch der Europäische Gerichtshof entschieden.

(Bild: dennizn/shutterstock.com)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google und Alphabet eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro zahlen müssen. Diese hatte die EU-Kommission 2017 gegen Google verhängt. Grund dafür ist, dass Google seine dominante Stellung auf mehreren nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht habe, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst "Google Shopping" zu bevorzugen. Zuvor hatte das Gericht der Europäischen Union bereits gegen Google und Alphabet Inc. entschieden.

Im Juni 2017 hatte die EU-Kommission eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen in 13 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine missbraucht haben soll. Der Suchmaschinenriese hatte seinen eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt, indem er selbigen in den Suchergebnissen ganz oben platziert hatte. Andere Vergleichsdienste waren dadurch herabgestuft worden.

Die Kommission kam zu dem Schluss, "dass Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Online-Suchdienste und für spezielle Warensuchdienste missbraucht habe" und verhängte daher eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. Google und Alphabet legten gegen den Beschluss der Kommission ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ein, welches nun zurückgewiesen wurde. Das geht aus dem Urteil des EuGH hervor.

Die Europäische Kommission leitete ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 ein, als Reaktion auf eine Beschwerde des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) aus dem November 2009. Neben dem Verbraucherschutzverband BEUC waren BDZV und VDZ die einzigen Verbände, die das gesamte administrative Verfahren vor der Kommission sowie das gerichtliche Verfahren vor dem EuG und EuGH aktiv begleiteten und mitgestalteten.

"Der Gerichtshof weist darauf hin, dass das Unionsrecht4 nicht das Vorliegen einer beherrschenden Stellung selbst beanstandet, sondern nur deren missbräuchliche Ausnutzung", heißt es vom EuGH. Google trage damit eine besondere Verantwortung, denn sie dürften ihre starke Marktstellung nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken, so die EU-Kommission. Die Strafgelder fließen in den EU-Haushalt ein, beziehungsweise senken die EU-Beiträge der Mitgliedsstaaten anteilig.

Update

Information ergänzt, wohin die Strafzahlung geht.

(mack)