Europäische Strafregister-Vernetzung nimmt Konturen an

Gemeinsam mit ihren Amtskollegen aus Frankreich, Belgien und Spanien hat Bundesjustizministerin Zypries heute in Paris das Vernetzungsprojekt für die nationalen Strafregister der Öffentlichkeit vorgestellt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Bundesjustizministerin Zypries hat heute in Paris gemeinsam mit ihren Amtskollegen Perben (Frankreich), Onkelinx (Belgien) und Aguilar (Spanien) das Vernetzungsprojekt für die nationalen Strafregister der Öffentlichkeit vorgestellt. Geplant sei, noch in diesem Jahr einen umfassenden elektronischen Informationsaustausch zwischen dem deutschen Bundeszentralregister und den französischen, spanischen und belgischen Strafregistern über die dort gespeicherten Vorstrafen zu ermöglichen, teilte das Bundesjustizministerium mit. Die Vernetzung der nationalen Strafregister soll das derzeitige papiergebundene und damit zeitaufwändige System durch einen schnellen elektronischen Informationsaustausch ersetzen.

"Die geplante Vernetzung zwischen den deutschen, französischen, spanischen und belgischen Registern ermöglicht kurzfristig einen wirkungsvollen Austausch über strafrechtliche Verurteilungen zwischen unseren Ländern. Das Projekt ist offen für eine Zusammenarbeit mit allen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission", erläuterte Zypries. Ein direkter Zugriff eines ausländischen Strafregisters auf ein anderes Strafregister im Wege des Online-Verfahrens soll dabei aber nicht möglich sein. Vielmehr würden die Zentralregister der jeweiligen Länder als "Kopfstellen" fungieren, über die entsprechende Anfragen abgewickelt werden.

Benötigt beispielsweise eine deutsche Strafverfolgungsbehörde Informationen über einen französischen Staatsangehörigen, muss sie künftig eine entsprechende Anfrage an das deutsche Zentralregister stellen. Das deutsche Register leitet die Anfrage dann elektronisch über ein europäisches Datennetz an das französische Zentralregister weiter. Das französische Strafregister bearbeitet die Anfrage und schickt die Auskunft über das gleiche Datennetz an das deutsche Zentralregister zurück. Das deutsche Register informiert schließlich die deutsche Strafverfolgungsbehörde, die angefragt hatte. (pmz)