FDP spricht sich für stärkere Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen aus

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, hält den erneuten Anstieg der Telefonüberwachungen für besorgniserregend.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, hat sich angesichts der steigenden Zahl von Telefonüberwachungen in Deutschland für eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle ausgesprochen. Der erneute Anstieg der Telefonüberwachungen sei besorgniserregend, eine Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und an die Landtage deshalb unumgänglich. Der ehemalige Oberstaatsanwalt fordert insbesondere die Landtage von Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt auf, sich mit dem überproportionalen Anstieg der Überwachungsmaßnahmen in ihrem Hoheitsbereich zu befassen und Folgerungen aus der Entwicklung zu ziehen.

Nach Zahlen des Bundesjustizministeriums verzeichnete das Land Berlin mit einem Plus von 70,2 Prozent (121 Verfahren in 2002 gegenüber 206 Verfahren in 2003) die größte Verfahrenszunahme, gefolgt von Thüringen mit einer Zunahme um 44,6 Prozent (von 47 Verfahren in 2002 auf 68 Verfahren in 2003) und Sachsen Anhalt mit einem Plus von 33,3 Prozent (236 Verfahren in 2003 nach 177 Verfahren in 2002 ). Die Entwicklung in Sachsen-Anhalt hält van Essen in besonderer Weise für erklärungsbedürftig, da hier bereits im vergangenen Jahr eine Zunahme der Verfahren um 36,2 Prozent von 130 in 2001 auf 177 in 2002 zu verzeichnen war. Insgesamt wurden in den Bundesländern und im Geschäftsbereich des Generalbundesanwalts im vergangenen Jahr in 4276 Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr (4137 Verfahren) zwar ein geringerer Anstieg als in den Jahren zuvor, aber erneut eine Zunahme um 3,3 Prozent. Erfreulich sei dagegen die Abnahme der Verfahren in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

In den van Esser auf Anfrage übermittelten Statistiken des Justizministeriums wurde auch die Anzahl der Betroffenen im Sinne des § 100a Satz 2 StPO (Beschuldigte, Nachrichtenermittler, Inhaber der vom Beschuldigten genutzten Anschlüsse) erfasst, gegen die sich Überwachungsanordnungen richteten. Dies waren insgesamt 10.439 im Jahr 2003 gegenüber 9918 Betroffenen im Vorjahr und damit eine Zunahme von 5,2 Prozent. Auch wurde mitgeteilt, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Überwachungen angeordnet wurden. Den Spitzenplatz nehmen demnach mit weitem Abstand erneut Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz mit insgesamt 2664 Verfahren ein (2584 Verfahren im Vorjahr). Die zeitstärkste Straftatengruppe ist nunmehr die des Raubes oder der räuberischen Erpressung mit 343 Verfahren in 2003 gegenüber 256 Verfahren in 2002, efolgt von Straftaten, die Mord, Totschlag und Völkermord betreffen (262 in 2003 im Vergleich zu 234 in 2002). Die Deliktgruppe nach dem Ausländer- sowie Asylverfahrensgesetz (260 in 2003 im Vergleich zu 297 in 2002) ist dagegen auf den vierten Platz abgerutscht. (pmz)