Facebook: Landgericht Berlin sieht rechtswidrige Voreinstellungen

Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, sind nach Ansicht des Landgerichts Berlin teilweise unwirksam.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 82 Kommentare lesen
Facebook: Landgericht Berlin sieht rechtswidrige Voreinstellungen

(Bild: pixabay,com)

Lesezeit: 2 Min.

Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen laut einem Urteil des Landgerichts Berlin gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in der Entscheidung. Das Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15) ist noch nicht rechtskräftig.

Unzulässig ist dem Urteil zufolge auch eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt.

Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" verbieten zu lassen. Die Kläger meinten, Verbraucher bezahlten die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Diese brächten dem Unternehmen viel Geld ein. Das Landgericht Berlin meinte hingegen, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen.

Die Richter lehnten außerdem mehrere Anträge des vzbv gegen Bestimmungen in der Facebook-Datenrichtlinie ab. Die Richtlinie enthalte fast nur Hinweise und Informationen zur Verfahrensweise des Unternehmens und keine vertraglichen Regelungen.

Die Verbraucherschützer hatten sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.

Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

"Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", erläutert Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. "Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus." (mit Material der dpa) /

tipps+tricks zum Thema:

(anw)