Fahrdienst-Gesetz: Bundesrat drängt auf Klimaschutz bei Uber & Co.

Die Länder mahnen, dass Auflagen für saubere Luft und Barrierefreiheit "im Gelegenheitsverkehr" auch durchsetzbar sein müssten. Fahrer bräuchten Ortskenntnisse.

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(Bild: Jeramey Lende/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat sich am Freitag für Korrekturen am Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes stark gemacht. Dem Gremium zufolge ist es etwa erforderlich, dass Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr mit Autos von Fahrdienst-Vermittlern wie Uber und Free Now abgelehnt werden können, wenn sie gegen die mit der Novelle aufgestellten beziehungsweise sonstige landesrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz oder zur Barrierefreiheit verstoßen.

Auch "im gewerblichen Pooling" über Anbieter wie CleverShuttle und Moia sollten die Behörden entsprechende Standards festlegen und durchsetzen dürfen, betont die Länderkammer in ihrer Stellungnahme. Es müsse zudem eine gesetzliche Vorgabe eingeführt werden, um saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge im Tarif und an Standplätzen im Taxenbereich bevorrechtigen zu können. Generell soll nicht von Vorgaben zur "Umweltverträglichkeit" die Rede sein, sondern von solchen für "Klimaschutz und Nachhaltigkeit".

Die vorgesehene Pflicht für alle erfassten Unternehmer und Vermittler, im großen Stil Mobilitätsdaten bereitzustellen, ist dem Bundesrat nicht geheuer. Er bittet die Bundesregierung, dieses Vorhaben rechtlich zu überprüfen und die Kosten für die Wirtschaft neu zu bewerten. Es gebe erhebliche Bedenken, ob die Klausel der mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Soweit die Messwerte bereits im ÖPNV über Systeme der Länder zusammengeführt werden könnten, seien sie ausschließlich an diese zu liefern.

Die Länder wollen ferner klargestellt wissen, dass für Fahrten etwa per elektronischer oder telefonischer Bestellung "sowohl ein Tarifkorridor als auch ein Festpreis festgelegt werden kann". Fixe Preise sollten zudem für bestimmte Strecken wie zwischen Flughafen und Hauptbahnhof auch im "Wink- und Wartemarkt" zulässig sein, den nur Taxis bedienen dürfen.

Die Ortskundeprüfung für Droschkenfahrer will der Bundesrat trotz Navi-Pflicht nicht ganz entfallen lassen, sondern durch einen Nachweis der "erforderlichen Ortskenntnisse" für ein Gebiet ersetzen, für das Beförderungsauflagen bestehen. Diese angedachte Fachkundeprüfung sei zudem auf das Mietwagengewerbe auszudehnen.

Die Behörden sollen laut dem Beschluss vorsehen können, dass ein ÖPNV-Betrieb nicht verpflichtet ist, an jeder Haltestelle oder im Fahrzeug einen Fahrausweiserwerb mit Bargeld zu ermöglichen. Voraussetzung soll sein, dass Fahrgäste ein Ticket mit alternativen Zahlungsmethoden erwerben können.

Fachausschüsse der Kammer sowie einzelne Länder hatten zuvor weitergehende Nachbesserungen und Verschärfungen verlangt, konnten sich aber nicht durchsetzen. Die Verkehrspolitiker sowie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz hatten etwa vergeblich beantragt, dass bei Mietwagen mit sauberen Antrieben die prinzipiell vorgesehene Rückkehrpflicht zum Betriebssitz aus ökologischen Gründen entfallen sollte.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann von den Grünen erinnerte daran, dass sich eine Findungskommission von Bund und Ländern im Vorfeld auf ein "Anti-Sozialdumping-Konzept" verständigt hatte. Dieses setze die Bundesregierung aber nicht angemessen um. Es gelte zu verhindern, dass nur "die Ubers dieser Welt" die Gewinner seien, die keine angemessenen Sozialstandards hätten. Ausgerechnet fürs Individualangebot würden bislang etwa keine Mindestlöhne festgesetzt.

Hermanns Kollege aus Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz (FDP), bezeichnete die Vorlage als "kleinsten gemeinsamen Nenner", um "Ärger mit den Taxlern" zu vermeiden. Der Strukturwandel sei aber nicht aufzuhalten und sollte daher besser gestaltet werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) meinte, "es geht nicht nur um Taxi gegen Uber". Keiner wolle den guten Dienst der Droschkenfahrer einschränken, keiner ein "US-Uber mit Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrungen". Die Bürger seien in ihren alltäglichen Nutzungsszenarien oft schon viel weiter.

(tiw)