Fahrdienst-Gesetz: Bundesregierung will Uber & Co. aus dem Graubereich holen

Die Regierung hat die Reform des Personenbeförderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Es hält an der Rückkehrpflicht für Mietwagen fest.

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Taxifahren

Der Winkmarkt bleibt weiterhin den Taxen vorbehalten.

(Bild: bzp.org)

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Ohne Aussprache hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Gesetzesnovelle für ein modernes Personenbeförderungsrecht auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung will damit eine Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle schaffen sowie App-basierte Dienste wie Uber und Free Now aus dem rechtlichen Graubereich holen. Ermöglicht werden soll auch eine "bedarfsgerechte Vermittlung von Fahrdienstleistungen", "die durch intelligente Bündelung mehreren Personen mit unterschiedlichen Zielen unabhängig von Linienvorgaben angeboten werden können".

Die Bundesregierung unterscheidet in dem Gesetzentwurf für "geteilte Nutzungen" (Ride Pooling), und dem "gebündelten Bedarfsverkehr" außerhalb der Öffentlichen mit Anbietern wie CleverShuttle oder Moia. Sammelfahrten wollte das Bundesverkehrsministerium ursprünglich nur diesen neuen Anbietern gestatten. Nach Protesten aus der Taxi-Branche sollen nun aber auch Taxifahrer Einzelsitzplätze entlang eines Tarifkorridors mit Mindest- und Höchstpreisen vermieten dürfen. Sie könnten also Ride-Pooling per App anbieten und dabei von ihren Umsatzsteuerprivilegien profitieren.

Fahrdienst-Vermittler wie Uber und Free Now sollen nach wie vor grundsätzlich nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssen. Den Genehmigungsbehörden der Länder und Kommunen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung bei weiten Entfernungen weitere geeignete Abstellorte festzulegen. Hierfür ist eine Mindestwegstrecke von 15 km zwischen Hauptsitz und weiteren Standorten vorgesehen. Taxen dürfen weiterhin als einzige im "Winkmarkt" Kunden spontan aufnehmen.

Den Kommunen und Genehmigungsbehörden will die Regierung weitere Steuerungsmöglichkeiten geben. Sie könnten etwa eine "Pooling-Quote" festlegen. Alle erfassten Unternehmer und Vermittler müssten zudem künftig umfangreiche Mobilitätsdaten bereitstellen.

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Der Entwurf geht nun in den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen ist nach wie vor nicht damit zufrieden. Ihm zufolge wäre es Aufgabe der Politik, das Taxi als Teil des ÖPNV zu stärken. Der Gesetzentwurf lasse "die zentralen Probleme der Mobilität von morgen ungelöst". Es werde damit nicht gelingen, der Unterversorgung im ländlichen Raum oder dem Wildwuchs in Großstädten Herr zu werden. Verbände der Digitalwirtschaft beklagten dagegen, dass neue Mobilitätsdienste weiterhin strukturell gegenüber kommunalen Anbietern und dem Taxigewerbe benachteiligt würden, was zulasten von Umwelt und Verbrauchern gehe. So werde es nichts mit der Mobilitätswende.

(anw)