Flatrates: Einstweilige Verfügung der Telekom gegen AOL

Die Deutsche Telekom hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Onlinedienst AOL wegen des neuen Flatrate-Angebots erwirkt.

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Von
  • Axel Vahldiek

Die Deutsche Telekom hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Onlinedienst AOL wegen des neuen Flatrate-Tarifs erwirkt. Dabei geht es um ein Pauschal-Angebot von AOL für Analog- und ISDN-Anschlüsse zum Preis von 39,90 Mark. Für dieses Angebot nimmt AOL derzeit maximal 1000 Kunden pro Woche an und begründet dies auf seiner Homepage: "Mehr lassen die Bedingungen der Deutschen Telekom zurzeit leider nicht zu." Weiter heißt es dort: "Zurzeit ist es uns unter den Bedingungen der Deutschen Telekom nicht möglich, dieses Angebot auf über 1000 Flatrates pro Woche auszuweiten."

Diese Behauptungen darf AOL der einstweiligen Verfügung zufolge nun so nicht mehr aufstellen. Ebenfalls betroffen ist die Formulierung: "Noch immer werden wir daran gehindert, unseren Kunden unbegrenzte Pauschaltarife anzubieten, da wir der Deutschen Telekom – die ein faktisches Monopol im Telefonortsnetz hat – die notwendigen Ortsnetzvorleistungen pro Minute bezahlen müssen." Die einstweilige Verfügung ist am gestrigen Donnerstagabend ergangen.

Telekom-Sprecher Frank Domagala begründete gegenüber heise online die Maßnahme damit, dass AOL mit diesen Behauptungen nicht die Wahrheit sage, immerhin biete die Telekom eine Großhandelsflatrate an. Domagala polterte weiter, wenn AOL damit nicht in der Lage sei, eine Flatrate zu basteln, sollten sie ihre eigene Unternehmensstruktur überprüfen: "Die derzeit von AOL geführte öffentliche Diskussion reicht vielleicht aus, um vor dem amerikanischen Mutterkonzern die eigene Erfolglosigkeit zu begründen, aber für ein erfolgreiches deutsches Marktangebot reicht das nicht." Eine Stellungnahme von AOL steht bislang noch aus. (axv)