Flugdaten: BĂĽrgerrechtler werfen EU-Kommission Versagen vor
Privacy International meint, die EU-Kommission habe den Schutz der Privatsphäre europäischer Bürger nicht genügend gegen Interessen der USA durchgesetzt.
Im Dezember vergangenen Jahres hat sich die Europäische Kommission mit den USA über die Speicherung von Passagierdaten geeinigt. Die Bürgerrechtler von Privacy International werfen den Unterhändlern vor, sie hätten versagt. Das Department of Homeland Security habe Zugriff auf Flugdatenbanken der EU, ohne dass die Europäer wiederum ähnliche Rechte für US-Datenbanken hätten. Die erzielte Einigung verfehle die Datenschutzinteressen der Europäer, monieren die Bürgerrechtler. Der Datentransfer verstoße gegen europäische Richtlinien.
Die USA hätten die Möglichkeit, ihr geplantes Datensammel- und Kategorisierungssystem Computer Assisted Passenger Pre-screening System (CAPPS II) mit Daten aus Europa zu testen. Die Europäische Kommission nehme an, dass die Daten nach den Tests gelöscht werden, sei damit aber ein nicht akzeptables Risiko eingegangen. Die EU-Kommission erwäge die Einrichtung einer zentralen Datenbank, damit die Daten einfacher an die USA weitergegeben werden können. Dadurch erzeuge sie weitere Sicherheits- und Datenschutzbedenken.
"Die Kommission wandelt sich von einer Institution, die für den Datenschutz eintritt in eine opportunistische Organisation, die Eingriffe in die Privatsphäre zulässt", moniert der Bericht Transferring Privacy: The Transfer of Passenger Records and the Abdication of Privacy Protection. Die EU wolle erreichen, dass unter Aufsicht der UNO weltweit auf die Flugpassierdaten der EU zugegriffen werden könne.
Seit knapp einem Jahr wird in den USA ein Gesetz ausgeführt, das allen ausländischen Fluglinien mit Flügen in beziehungsweise aus den USA vorschreibt, ihr Buchungssystem für US-Zollbehörden zu öffnen. Im Oktober verlangte das EU-Parlament einen Stopp der unbegrenzten Flugdatenweiterleitung in die USA. Im Dezember einigten sich EU und USA darauf, das die Daten nicht zur nationalen Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden, sondern nur zur Terrorismusbekämpfung und gegen transnationale organisierte Kriminalität. Das EU-Parlament muss noch der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einigung mit den USA zustimmen. (anw)