Fotos, Videos & Co.: Berliner Senat klärt über Datenschutz im Kita-Alltag auf

Die Berliner Senatsbildungsverwaltung hat zusammen mit der Datenschutzbeauftragten Meike Kamp einen digitalen Datenschutzwegweiser für Kitas herausgegeben.

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Kinder halten sich Augen mit Spielzeug zu

(Bild: FamVeld/Shutterstock.com)

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Eltern und Erzieher sind sich oft unsicher: Dürfen Filmaufnahmen vom Sommerfest der Kita einfach ins Netz gestellt, Projekte in Wort und Bild dokumentiert oder für die Kommunikation etwa bestimmte Messenger- und Videokonferenzdienste gewählt werden? Klar ist: Im Alltag von Kindertageseinrichtungen spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Persönliche Informationen über Kinder gelten als besonders sensibel im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Um über das Thema internetgerecht aufzuklären, hat die Berliner Senatsbildungsverwaltung gemeinsam mit der Landesdatenschutzbeauftragten Meike Kamp einen digitalen Wegweiser für den Kita-Alltag veröffentlicht.

Das Online-Werkzeug richtet sich an Kita-Fachkräfte und Träger der Einrichtungen genauso wie die Eltern. Es soll ihnen eine praxisnahe Unterstützung bieten und mehr Transparenz schaffen. Kern des Angebots sind umfangreiche FAQs zu Themen wie Medienaufnahmen und -nutzung sowie Verantwortlichkeiten, die gezielt häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten. Der Senat verweist darauf, dass die Listen speziell für den pädagogischen Alltag unter Einbezug der Kitas der Hauptstadt entwickelt worden seien. Der Fokus liege darauf, die Informationen leicht verständlich zu vermitteln. So findet sich etwa jeweils die Funktion, Frage und Antwort in einfacher Sprache wiederzugeben. Dazu kommen Erklärvideos.

Zum Einsatz von digitalen Medien heißt es etwa in dem Wegweiser: "Sobald personenbezogene Daten von Kindern, Eltern oder Beschäftigten verarbeitet werden, müssen datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden." Dafür seien in der Regel die Kita oder der verantwortlich. Vorab sollte geprüft werden, welche Informationen zu welchem Zweck auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Zu beachten sei: "Es ist sicherer, Daten innerhalb der EU und in Deutschland zu speichern als außerhalb". Ferner sei zu klären, ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Dienstleister nötig ist. Die Eltern der Kinder müssten zudem informiert werden.

"Bei kleinen Kindern entscheiden die Eltern, ob Fotos, Videos und Tonaufnahmen gemacht werden dürfen", ist an anderer Stelle zu lesen. Die erforderliche Einwilligung müsse freiwillig und schriftlich sein und die geplante Nutzung wie etwa Veröffentlichungen einschließen. Dabei dürfe keinesfalls der Eindruck erweckt werden, dass ein Platz in der Kita von einer solchen Zustimmung abhänge. Die Einrichtungen sollten klare Regeln zur Weitergabe und potenziellen Publikationen haben. Aufnahmen könnten etwa über passwortgeschützte Bereiche auf der Kita-Webseite angeboten werden. Genutzte Online-Dienste müssten den Datenschutzanforderungen entsprechen.

"Der multimediale Wegweiser unterstützt die Kitas dabei, die Datenschutzbestimmungen kompetent umzusetzen und die Rechte der Kinder konsequent zu wahren", freut sich Kamp. Das Angebot werde kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst, um flexibel auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Eine gedruckte Broschüre zum Datenschutz in Kitas mit Schwerpunkt Medienaufnahmen gab der Senat bereits 2020 heraus. Sie ist weiterhin als PDF verfügbar.

Daneben gibt es andere Ratgeber zu dem Thema im Netz. Ohne Einwilligung ist laut einem dieser Angebote etwa das Erheben von Daten über eine Tetanusimpfung, den Kontakt zum Hausarzt oder anzugebende Krankheiten des Kindes erlaubt. Einschlägige Broschüren oder FAQs bieten unter anderem auch das Kultusministerium Baden-Württemberg oder der niedersächsische Datenschutzbeauftragte an.

(mho)