Fragen und Antworten zur Corona-Warn-App der Bundesregierung

Seite 5: Ich habe ein Android-Handy ohne Google. Kann ich die App installieren?

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Momentan nicht. Google hat seine Version der Betriebssystem-Schnittstelle in die Google Play Services integriert. Wer den Google App Store auf seinem Android-Gerät nicht installiert hat, kann die Corona-Warn-App somit nicht verwenden. Google hat sich allerdings dahingehend geäußert, dass man die Schnittstelle in den Open-Source-Teil von Android (dem Android Open Source Project, AOSP) einbauen wolle. Somit könnte sie dann auch von AOSP-Distributionen verwendet werden und wäre quelloffen. Wann genau das zu erwarten ist, ist momentan allerdings unklar.

Bei Apple-Handys ist die entsprechende Schnittstelle ab iOS 13.5 in das Betriebssystem integriert. Android-Geräte sind theoretisch ab Android 5.0 (Lollipop) mit der Schnittstelle kompatibel, benötigen allerdings auch passende Bluetooth-Low-Energy-Hardware. Außerdem hinken viele Gerätehersteller bekanntlich weit mit Android-Updates hinterher und viele Geräte, die sich noch in Benutzung befinden, werden gar nicht mehr mit Updates versorgt. Der einfachste Weg, herauszufinden, ob das eigene Gerät kompatibel ist, ist wohl auch hier, in dem man einfach versucht, die App zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

Die App ist in den Stores nicht immer leicht zu finden. Das Robert Koch-Institut ist Herausgeber – sucht man nach diesem, verkleinert sich die Auswahl eher auf die Corona-Warn-App und die Corona-Datenspende-App des RKI

(Bild: Google Play)

Erst mal nichts. Eine Warnung der App bedeutet nicht, dass man wirklich infiziert ist. Sie bedeutet nur, dass man laut Bluetooth-Entfernungsmessung in der Nähe einer infizierten Person war. Denkbar wäre zum Beispiel, dass man die ganze Zeit durch eine Glasscheibe getrennt war und man sich gar nicht angesteckt hat. Eine Warnung der App bedeutet nicht, dass man sich in Quarantäne begeben muss. Auch muss man eine solche Warnung nicht an das Gesundheitsamt melden, da die Meldepflicht nur bei positiven klinischen Testergebnissen gilt und vom Arzt, beziehungsweise dem Test-Labor wahrgenommen wird.

Man ist also nicht verpflichtet, zu Hause zu bleiben. Auch hat man durch die Meldung der App nicht automatisch Anspruch auf einen SARS-CoV-2-Test. Ob ein solcher Test geboten ist, entscheidet im Zweifel der Hausarzt nach einem Gespräch.