Frankreich: eBay muss Schadensersatz für versteigerte Fälschungen zahlen

Für den Verkauf zweier gefälschter Hermes-Taschen verurteilte ein französisches Gericht den Auktionsanbieter zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 20.000 Euro an den Luxuskonzern.

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Online-Auktionsanbieter eBay muss dem französischen Luxuskonzern Hermes 20.000 Euro Schadensersatz für den Verkauf gefälschter Waren zahlen. Ein Gericht im französischen Troyes machte den Auktionsanbieter mit diesem Urteil erstmals direkt für den Verkauf von Produktfälschungen auf seiner Plattform verantwortlich. Das Urteil sei das erste dieser Art in Frankreich, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. In dem Verfahren sei es um den von drei Hermes-Taschen für insgesamt 3000 Euro gegangen, von denen zwei gefälscht gewesen seien. Auch die Verkäuferin der Waren ist dem Konzern nun schadensersatzpflichtig.

Der Verkauf von gefälschten Markenartikeln ist für eBay trotz nach eigenen Angaben rückläufiger Fallzahlen ein wachsendes Problem. Verschiedene Gerichte haben dem Auktionsanbieter dabei bereits eine erhöhte Verantwortung attestiert. Auch mit Louis Vuitton oder Dior stritt eBay schon vor französischen Gerichten. In den USA läuft noch ein Verfahren, dass der Nobeljuwelier Tiffany & Co angestrengt hatte, dabei geht es um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Die Unternehmen argumentieren, eBay sei als Plattformbetreiber verpflichtet, eingestellte Artikel auf Fälschungen zu prüfen.

Auch in Deutschland wurde das Haftungsprivileg des Auktionsanbieters in diesem Sinne eingeschränkt. Im April vergangenen Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof die bisherige Rechtsprechung (Az. I ZR 35/04). Danach haftet eBay für auf der Auktionsplattform durch Dritte begangene Markenrechtsverletzungen grundsätzlich auch dann, wenn die das Unternehmen selbst keine Kenntnis von dem einzelnen Angebot habe.

Siehe dazu auch:

(vbr)