Frankreich führt Urhebervergütung für digitale Medien ein
Ab dem 8. Januar gelten in Frankreich neue Sätze für die auf analoge und digiale Datenträger erhobene Urhebervergütung.
Seit dem 8. Januar gelten in Frankreich neue Sätze für die auf analoge und digiale Datenträger erhobene Urhebervergütung. Nach zähen Verhandlungen haben sich Verwertungsgesellschaften, Industrie und Verbraucherverbände auf Sätze für Audio- und Videocassetten sowie die -R und -RW-Varianten der CD und DVD geeinigt. Die Verhandlungen über die zu erhebenden Vergütungen auf Festplatten, Speicher, ZIP-Disketten und ähnliche Datenträger sind in Frankreich noch nicht abgeschlossen.
In Deutschland beherrscht die geforderte Vergütung für PCs noch die Diskussion – es ist allerdings zu erwarten, dass auch hierzulande noch über Vergütungen auf Festplatten und andere digitale Speichermedien verhandelt wird. In Österreich sind Hersteller bereits aufgefordert, Vergütungen für Festplatten an die Verwertungsgesellschaften abzuführen.
Auf die auch in Frankreich vehementen Proteste der Benutzer solcher Datenträger gegen die pauschalierte Vergütung erwiderte die französische Kultusministerin Tasca: "Ohne die Urheber gäbe es ja die ganzen Inhalte nicht. Und wie sonst sollte man die Rechte der Urheber bei privaten Kopien schützen?" Die momentan in Frankreich und Deutschland gültigen Vergütungssätze für analoge und digitale Datenträger haben wir in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Vergütungssätze im Vergleich
Deutschland | Frankreich | |
---|---|---|
Audio-Cassette | 0,12 DM/h | 0,90 DM/h |
Video-Cassette | 0,17 DM/h | 2,45 DM/h |
CD-R | 0,036 DM/h | 0,65 DM/h |
CD-R Audio | 0,12 DM/h | 0,90 DM/h |
CD-RW | 0,036 DM/h | 1,10 DM |
Mini-Disk | – | 1,10 DM |
DVD-R | – | 4,90 DM |
Festplatten | – | –1 |