PC-Urheberabgabe: "Sachliche Diskussion hat begonnen"

Das Bundesjustizministerium begrüßt den Vorstoß für die Urheberrechtsabgabe auf PCs; die Wirtschaft will dazu eine Arbeitsgruppe aus Politik und Wirtschaft einrichten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 178 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Rötzer

Im Streit um die Urheberrechtsabgaben auf PCs haben die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bildkunst eine Abgabe von 30 Euro pro PC festgelegt, die ab sofort verbindlich sei. Die Abgabe deckt nur die Rechte für privates Kopieren von Texten und Bildern ab. Die Gema, zuständig für Musikrechte, hatte sich an dem Vorstoß nicht beteiligt. Angeblich stehen hier Forderungen zwischen 23 und 41 Mark zur Entscheidung.

Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) befürchtet, dass man insgesamt für einen vollständig ausgestatteten PC mit Peripherie der niedrigsten Leistungsklasse mit einer Preissteigerung um 180 Mark rechnen müsse. Er hat sich deshalb gemeinsam mit BITKOM-Präsident Volker Jung schriftlich an Bundeskanzler Gerhard Schröder gewandt, damit dieser vermittelnd tätig werde. Die beiden Verbandschefs fordern, dass erst einmal eine gemeinsame Projektgruppe aus Politik, Ministerien und Wirtschaft etabliert werden soll, um Empfehlungen auszuarbeiten, "wie das Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt angepasst werden kann".

Das Bundesjustizministerium zeigt sich zunächst einmal vom Vorstoß der beiden Verwertungsgesellschaften erleichtert, weil es damit hofft, selbst aus der Schusslinie zu geraten. Die Vorschläge markieren, so eine Mitteilung des Pressereferats von gestrigen Mittwochabend, "eine neue Sachlichkeit in der Auseinandersetzung um die Abgabe, die noch im Sommer von Horrorszenarien geprägt war". Die Forderungen würden sich, ausgehend von den aktuellen Preisen von PCs und Peripherie-Geräten wie Drucker und Scanner, zwischen 2 und 5 Prozent bewegen. Überdies werden die Forderungen "nicht von uns erhoben und sie sind keine Folge gesetzgeberischen Handelns im Bundesministeriums der Justiz". Gleichwohl stünden die Forderungen auf der Grundlage geltender Gesetze und würden "im Namen und Nutzen der Urheber geschützter Werke" erhoben. Betont wird, dass die Bundesjustizministerin sich immer für eine "gerechte Vergütung" der Kreativen eingesetzt habe, da es geistige Leistungen nicht zum "Nulltarif" geben könne. (fr)